Verwunderung in Wuppertal: Das hat es mit diesen wuchtigen Schildern in der Elberfelder City auf sich
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Vor Gerichtsprozess: Arbeitgeber zeigen Härte gegen kleine Diebe

Dortmund (dpa) - Arbeitgeber im Einzelhandel wollen gegenüber diebischen Mitarbeitern auch in geringfügigen Fällen keine Nachsicht walten lassen. Das machte ihr Geschäftsführer Hubertus Pellengahr vor einem Arbeitsgerichtsprozess in Dortmund in einem Interview der "Ruhr-Nachrichten" deutlich.

In Dortmund wird am (heutigen) Dienstagmorgen über die Klage von zwei Bäckern gegen ihre Kündigung verhandelt. Sie hatten in der Bäckerei ein wenig Wurstbelag aus dem Eigentum der Backstube auf ihre eigenen Brötchen gestrichen.

Pellengahr sagte der Zeitung, in solchen Fällen kämpften nicht Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer, sondern "die Ehrlichen gegen wenige Unehrliche". "Du darfst nicht stehlen. Das gilt", betonte der Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels und fragte: "Wo soll man denn sonst die Grenze ziehen?" Sein Kollege Thomas Schäfer vom Einzelhandelverband Westfalen-Münsterland bekräftigte ebenfalls: "Ein Diebstahl reicht für eine fristlose Kündigung. Und das ist auch gut so."

Das Dortmunder Arbeitsgericht verhandelt am (heutigen) Dienstagmorgen in getrennten Sitzungen über die Klagen der beiden entlassenen Bäcker. Vor kurzem hatte ein Arbeitsgericht in Berlin die fristlose Kündigung einer Kassiererin für rechtmäßig befunden, die lediglich zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entwendet hatte.

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