Urteil: Kind muss „Krabat“ nicht im Kino sehen

Münster. Ein Gymnasium muss seinen Schüler von dem Kinobesuch, bei dem der Film „Krabat“ gesehen werden sollte, befreien. Das urteilte Donnerstag das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Es gab damit der Klage der Eltern eines 12-Jährigen statt, die der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas angehören.

Der Film „Krabat“ geht auf ein gleichnamiges Buch des Autors Ottfried Preußler zurück und schildert die Geschichte eines Jungen, der im 30-Jährigen Krieg aufgrund eines diabolischen Pakts und dank Magie überlebt. Er hat das Prädikat „besonders wertvoll“, wurde in Kritiken aber auch als sehr düster bezeichnet.

Die Richter gaben zur Begründung des Urteils an, die Eltern hätten „nachvollziehbar und überzeugend“ ihre ernsthafte Glaubensüberzeugung dargestellt, nach der sie geschilderten Praktiken der schwarzen Magie ablehnen. Der Vorschlag des Schulleiters, das Kind könne sich bei den entsprechenden Passagen die Augen schließen und die Ohren zuhalten, sei nicht zumutbar. Das Land NRW kann gegen das Urteil revision einlegen. fu

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