Urteil: Kein voller Flüchtlingsstatus für Syrer im Wehrdienstalter

Ein 20-jähriger Syrer will nicht zum Militär und flieht nach Deutschland. Er kann bleiben - aber nicht als Flüchtling, entscheidet das Gericht. Denn politische Verfolgung drohe ihm nicht.

Das OVG Münster gewährt dem 20-jährigen Syrer keinen vollen Flüchtlingsstatus. (Archivfoto)

Das OVG Münster gewährt dem 20-jährigen Syrer keinen vollen Flüchtlingsstatus. (Archivfoto)

Foto: Bernd Thissen

Münster. Ein 20-jähriger Mann aus Syrien, der in seiner Heimat keinen Militärdienst leisten wollte, erhält nach einer Gerichtsentscheidung keinen Flüchtlingsstatus in Deutschland. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hob am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz auf, den jungen Mann als Flüchtling nach der Genfer Konvention anzuerkennen. Solch eine Anerkennung hätte ihm einen Familiennachzug ermöglicht, den er derzeit nicht beanspruchen kann. Ihm wird nur der sogenannte subsidiäre Schutz gewährt, der eine Abschiebung verhindert.

Das OVG konnte nicht feststellen, dass rückkehrende Asylbewerber nach einer Flucht vor dem Wehrdienst vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden. Eine drohende Verletzung der Menschenrechte aus politischen oder religiösen Gründen sei jedoch Voraussetzung für den Flüchtlingsstatus. Man unterstelle dem syrischen Regime Realitätsblindheit, wenn man annehme, dass es jedem Wehrdienstentzieher eine gegnerische politische Gesinnung zuschreibe.

Der am Niederrhein lebende Mann war im Januar 2016 auf dem Landweg nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Bei der Asyl-Anhörung erklärte er, sein Heimatland verlassen zu haben, um sich dem Militärdienst zu entziehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sprach ihm lediglich behelfsmäßigen oder subsidiären Schutz zu. Aber seiner Klage auf Anerkennung als Flüchtling gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf im August 2016 statt. Dies wurde nun vom Oberverwaltungsgericht wieder gekippt.

Der 20-Jährige akzeptierte das Urteil. „So sind die deutschen Gesetze“, sagte er laut einem Dolmetscher. Der verheiratete Mann war 2014 aus Syrien geflohen. Seitdem hat er nach eigenen Angaben seine Familie nicht mehr gesehen.

Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Beim OVG liegen derzeit weitere 121 Anträge syrischer Asylbewerber auf Zulassung der Berufung. Bei den sieben Verwaltungsgerichten in NRW waren Ende März 13 528 sogenannte Syrien-Verfahren anhängig.

Schon im Februar hatte das OVG entschieden, dass Bürgerkriegsopfer aus Syrien keinen generellen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention haben. Nach Ansicht der Richter ist nicht davon auszugehen, dass sie im Falle der Rückkehr allein wegen ihrer Flucht als politische Gegner verfolgt würden. (dpa)

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