Urheberrecht für Bilder bleibt immer beim Fotografen

Hannover (dpa/tmn) - In den Nutzungsbedingungen räumen sich einige Soziale Online-Netzwerke umfangreiche Rechte an den Bildern der Nutzer ein. Ob das in Deutschland zulässig ist, ist unklar - das Urheberrecht bleibt so oder so immer beim Fotografen.

Wer selbstgeschossene Fotos ins Internet stellt oder verkauft, behält trotzdem immer gewisse Rechte daran. Manche Soziale Netzwerke verschaffen sich zwar beim Hochladen von Bildern umfangreiche Nutzungsrechte an den Fotos ihrer Nutzer, erklärt die Zeitschrift „c't Digitale Fotografie“. Das Urheberrecht bleibt in Deutschland aber immer beim Fotografen.

Das bedeutet, dass er zum Beispiel darauf bestehen kann, dass das Bild nicht entstellt wird und sein Name im Zusammenhang damit immer genannt wird. Um ganz sicher zu sein, werden Bilder im Internet am besten mit einem Copyright-Hinweis versehen. Der hat zwar in Deutschland keine rechtliche Bedeutung, dient Nutzern des Bilds aber als Hinweis auf den Urheber und schreckt Kopierer ab. Bei besonders wichtigen oder wertvollen Bildern sollten Fotografen die Originaldatei oder das Negativ aufbewahren: Das beweist im Streitfall, dass man das Bild tatsächlich geschossen hat. Grundsätzlich ist es auch möglich, solche Nachweise beim Rechtsanwalt oder einem Notar zu hinterlegen.

Online-Galerien für Fotos räumen sich unterschiedlich viele Nutzungsrechte an hochgeladenen Bildern ein. Bei Angeboten aus den USA ist zwar unklar, ob solche Regelungen in Deutschland überhaupt zulässig sind, schreibt die Zeitschrift. Trotzdem sollten Nutzer solcher Seiten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor dem Upload sehr genau prüfen.

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