Amtsgericht Gelsenkirchen Unterschlagung: Gericht verurteilt Britta Assauer zu Bewährungsstrafe

Gelsenkirchen (dpa). Unter anderem wegen Unterschlagung hat das Amtsgericht Gelsenkirchen am Montag die Ex-Frau von Schalke-Legende Rudi Assauer, Britta Assauer, zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Britta und Rudi Assauer bei der UNESCO Charity Gala 2010.

Britta und Rudi Assauer bei der UNESCO Charity Gala 2010.

Foto: Michaelis, Judith

Zudem muss sie 2500 Euro an die Assauer-Stiftung überweisen, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Verkauf von Einrichtungsgegenständen und Schalke-Andenken aus dem Besitz ihres an Alzheimer erkrankten Ex-Mannes habe Britta Assauer Einnahmen im „oberen fünfstelligen Bereich“ erzielt, stellte das Gericht fest. Außerdem habe sie vor zwei Gerichten die Existenz eines Arbeitsvertrages für eine angestellte Haushaltshilfe bestritten und sich damit des versuchten Prozessbetruges schuldig gemacht. Die Körperverletzungsvorwürfe, die Britta Assauer gegen den Anwalt ihres Ex-Mannes erhoben hatte, stuften die Richter überdies als falsche Verdächtigung ein.

2012 hatte der ehemalige Schalke-Manager nach nur einem Jahr Ehe die Scheidung eingereicht und das gemeinsam genutzte Haus in Gelsenkirchen verlassen. Als Britta Assauer im Mai 2013 ein leergeräumtes Haus übergab, erstattete Rudi Assauers Tochter Bettina Michel Anzeige wegen Unterschlagung. Beklagt wurden das Fehlen persönlicher Gegenstände wie eines Pokals und eines Zigarrenbefeuchters.

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