Unterhalt: Vom „Rabenvater“ verlassen

Weil viele Männer den Unterhalt nicht zahlen, muss das Land für rund 50000 Kinder 100 Millionen Euro vorschießen.

Düsseldorf. Wenn "Rabenväter" keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, wird es schwierig für die Mütter - und für "Vater Staat". Rund 100 Millionen Euro muss der NRW-Finanzminister jährlich in seinem Haushalt für den Vorschuss des Unterhalts einplanen. Die Kosten teilen sich Bund, Land und Kommunen. Den größten Teil des Geldes sehen die Kämmerer nie wieder, denn den Vorschuss von den Vätern einzutreiben, gestaltet sich äußerst schwierig: Manche können nicht zahlen, manche rechnen sich arm, andere tauchen sogar unter.

Größtes Problem für die Betroffenen - in den allermeisten Fällen sind es Mütter: Sobald sie die bürokratischen Hürden überwunden haben und das Geld vom Jugendamt fließt, sollten sie schon mal anfangen nachzudenken, wie sie ohne den Vorschuss auskommen können. Denn die Regelungen sind streng. Anspruch auf den staatlichen Vorschuss haben nämlich nur Kinder, die noch nicht zwölf Jahre alt geworden sind. Außerdem wird längstens für 72 Monate gezahlt. Die neue Bundesregierung plant eine Verlängerung bis zum 14. Lebensjahr.

Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) reicht das aber nicht. Er will, dass der Staat bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss leistet, wenn Väter ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. "Das wäre ein Riesenschritt", meint Edith Weiser vom Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter. Ein zweiter müsse aber folgen. "Die Sätze reichen nicht aus. So kommen Kinder aus der Armut nicht heraus."

Seit Jahresbeginn ist der Unterhaltsvorschuss leicht erhöht worden: Für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre liegt er jetzt bei 317 Euro, für ein Kind bis 11 bei 364 Euro pro Monat. Davon darf das Jugendamt das Kindergeld abziehen, das die Mutter von der Kindergeldkasse erhält. Zahlt der Vater rechtschaffen seinen Unterhalt, darf er die Hälfte des Kindergeldes von seinem Unterhaltsbetrag abziehen.

Realistische Berechnungen zeigten aber, dass die Kosten für ein Kind bis zu 550 Euro monatlich betragen könnten, sagte Weiser. Deshalb gelte für viele: "Ein Elternteil zahlt drauf - egal, ob Unterhalt vom anderen kommt oder nicht."

Bianka Becker kann das bestätigen. "Es ist nicht einfach. Ich spare an mir selbst", erzählt die Mutter (39) zweier Kinder. Seit ihr Töchterchen Alisha vor dreieinhalb Jahren auf die Welt kam, hat die gelernte Schneiderin und Bekleidungstechnikerin keine Arbeit mehr. Ihr Zeitvertrag bei einem großen Unternehmen lief aus. Auf dem Arbeitsmarkt gilt die Düsseldorferin, die inzwischen auch einen zweijährigen Sohn hat, wegen der Kleinkinder als nicht vermittelbar. Der Vater des Sohnes zahlt Unterhalt, der Vater des Mädchens nicht.

Mit Vorschuss, Kindergeld und Hartz IV lebt die kleine Familie in der teuren Landeshauptstadt von 1300 Euro. Davon zahlt Bianka Becker Miete, Heizung und alle Lebenshaltungskosten. Was jetzt noch machbar erscheint, stellt sich in der Perspektive düster dar. Denn wenn Alisha sechs wird, hat "Vater Staat" seine 72 Monate Vorschuss abgeleistet. Wie es dann mit größeren Kindern und weniger Geld weitergeht, weiß die blonde Frau noch nicht. Inzwischen hat sie aber eine Unterhaltsklage eingereicht und einen Antrag auf Pfändung ihres Ex-Partners gestellt. Prinzipiell werden Eltern auch noch während der Ausbildung beziehungsweise während des Studiums ihrer Kinder zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

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