Unfassbare Anklage: Mutter soll Kind Fäkalien gespritzt haben

Hamburg (dpa) - Entzündungen, Fieberschübe von 41 Grad, heftige Schmerzen: Der Dreijährige hat eine starke Entzündung am Hüftgelenk, als er im Juni 2013 in ein Krankenhaus kommt. Die Ärzte vermuten eine schwere Erkrankung und verlegen ihn ins Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

Unfassbare Anklage: Mutter soll Kind Fäkalien gespritzt haben
Foto: dpa

Doch sein Zustand verschlechtert sich weiter. Am 10. Juli schwebt der kleine Junge auf der Intensivstation in Lebensgefahr. Seine heute 30 Jahre alte Mutter ist stets an seiner Seite. Was damals niemand ahnte: Sie soll ihm mit Fäkalien, Speichel oder Blumenwasser verseuchte Spritzen verabreicht haben, damit Ärzte den Jungen behandeln müssen.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in dem Prozess vor dem Hamburger Landgericht sind schockierend. Kaum kann das Kind im August nach Hause entlassen werden, soll die Mutter erneut zur Spritze gegriffen haben. Sie injiziert ihm der Anklage zufolge eine mit Kot verunreinigte Substanz unter die Haut.

Der Dreijährige bekommt Schmerzen und einen Abszess am rechten Oberschenkel. Die Ärzte im UKE müssen ihn chirurgisch behandeln. Im September hat der Junge wieder einen Abszess, diesmal am linken Oberschenkel. Die Ärzte vermuten eine Krebserkrankung und erwägen eine Knochenmarktransplantation mit Chemotherapie. Eine sehr riskante Behandlung, wie die Staatsanwältin in ihrer Anklage sagt.

Die Mutter besteht auf der riskanten Therapie - und spritzt dem Kind den Angaben zufolge im Oktober erneut gefährliche Bakterien. Es bekommt Fieberschübe. Die Ärzte geben ihm starke Schmerzmittel und Medikamente für die angedachte Knochenmarktransplantation. „Die Behandlung war zu keiner Zeit medizinisch beherrschbar“, berichtet die Staatsanwältin.

Im November schließlich werden im Krankenzimmer verseuchte Substanzen entdeckt. Knapp ein halbes Jahr nach der ersten ärztlichen Behandlung gerät die Mutter in Verdacht und wird von ihrem Kind getrennt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau unter dem sogenannten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet. Dabei macht ein Mensch einen anderen bewusst krank oder täuscht eine Krankheit vor, um Zuwendung zu erreichen.

Die 30-Jährige nimmt die Verlesung der Anklage äußerlich gelassen hin. Die zierliche Frau hat ihre langen braunen Haare zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden, Ohrstecker sind zu sehen. Gekleidet mit schwarzer Hose, karierter Bluse und hellgrauem Blazer vermittelt sie den Eindruck einer Geschäftsfrau. Vor den Fotografen verbirgt sie sich in einem schwarzen Mantel, ihr Gesicht ist mit einem schwarzen Tuch verhüllt. Ihre Verteidiger stellen sich schützend vor sie. In einer Verhandlungspause blättert sie in Akten, redet mit den Anwälten.

Was geht in dieser Frau vor? Was empfindet sie für ihr Kind? Die Chancen, dass die Öffentlichkeit das je erfährt, stehen schlecht. Das Gericht hat Zuschauer und Pressevertreter nach Verlesung der Anklageschrift ausgeschlossen. Gegenstand der Verhandlung werde auch eine mögliche Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung sein, sagt der Vorsitzende Richter zur Begründung. Dabei müssten absolute Kernbereiche der Persönlichkeit erörtert werden.

Seiner Mandantin gehe es hauptsächlich um ihre Kinder, betont Rechtsanwalt Gerd-M. Achterberg. „Es ist sehr schlimm für Kinder, wenn sie im Kindergarten und Schule darauf angesprochen und gehänselt werden.“ Der Anwalt ist empört über die detailreichen Berichte in Presse und sozialen Medien, die Fotografen nennt er vor Gericht „Wölfe“. Seine Mandantin sei unstreitig krank, sagt Achterberg. Das hätten vier Gutachter unabhängig voneinander bestätigt. Über die Frage der Schuldfähigkeit müsse aber das Gericht entscheiden.

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