Unfall-Prozess gegen Alvaro eingestellt

2013 war der Liberale wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Geldauflage verhängt.

Köln. Der Prozess gegen den FDP-Politiker Alexander Alvaro wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls ist gestern eingestellt worden. Als Auflage müsse Alvaro 10 000 Euro an die Eltern des toten 21-Jährigen und 5000 Euro an einen Verletzten zahlen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Köln. Zuvor hatten Medien darüber berichtet. Alvaro war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments vor, am 22. Februar 2013 auf der Autobahn 1 zwischen Burscheid und Leverkusen in ein bereits verunglücktes Auto gerast zu sein. Dessen Fahrer starb, seine beiden Mitfahrer wurden schwer verletzt. Alvaro kam in kritischem Zustand ins Krankenhaus.

Der verunglückte Wagen hatte in einer großen Staubwolke quer auf der Überholspur gestanden, als Alvaro laut Anklage mit einer Geschwindigkeit von etwa 160 bis 190 Kilometern in der Stunde angefahren kam. Ein Tempolimit gab es an der Stelle nicht, aber es war dunkel, so dass die Geschwindigkeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht angepasst war. Am ersten Prozesstag hatte Alvaro gesagt, der Unfalltag sei für alle Beteiligten „eine furchtbare Tragödie“ gewesen. Jedoch halte er sich für unschuldig. Nach den Worten seines Verteidigers war der Unfall unter den gegebenen Umständen unvermeidbar.

Die Einstellung des Verfahrens erfolgte nach Angaben des Gerichtssprechers nun mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Nach Auffassung aller Beteiligten habe die Beweisaufnahme ergeben, „dass das öffentliche Strafverfolgungsinteresse wegen eines möglicherweise verbleibenden Schuldvorwurfs gegenüber dem Angeklagten“ durch die Zahlungsauflage beseitigt werden könne, erklärte der Sprecher. „Damit ist Alvaro nicht vorbestraft.“

2011 hatte der in Bonn geborene Alvaro zusammen mit Alexander Graf Lambsdorff die neue Doppelspitze der FDP im Europaparlament gebildet. lnw

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