Toilettenaufsicht erstreitet 1000 Euro Trinkgeld

Trinkgeld für die angestellte Toilettenfrau oder Nutzungsentgelt für die Reinigungsfirma. Ein Streit um Sammelteller-Einnahmen war jetzt ein Fall für Arbeitsrichter im Ruhrgebiet.

Symbolbild

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Gelsenkirchen (dpa). Eine Toilettenaufsicht eines Reinigungsunternehmens hat im Kampf um Anteile an den Sammelteller- Einnahmen in einem Einkaufszentrum 1000 Euro vor Gericht erstritten. Die Angestellte und ihr Arbeitgeber einigen sich am Donnerstag am Arbeitsgericht Gelsenkirchen auf einen entsprechenden Vergleich.

Zuvor hatte das Gericht in einem ersten Verfahren einen grundsätzlichen Anspruch der Frau auf einen Anteil gesehen und das Unternehmen zunächst zur Auskunft über die Höhe der eingenommenen Gelder verurteilt. Insgesamt sollen in den zwei beklagten Monaten im Einkaufszentrum im Centro Oberhausen 30 000 Euro zusammengekommen sein. Daran waren aber knapp zwei Dutzend Angestellte beteiligt.

Das Reinigungsunternehmen hatte zuvor schon am Landesarbeitsgericht keinen Erfolg. Eine Berufung zum ersten Verfahren wurde abgelehnt. Die Hammer Arbeitsrichter wiesen die Berufung aus formalen Gründen zurück. Der sogenannte Beschwerdegegenstand, in diesem Fall der Anteil am Sammelteller, bleibe unter der Berufungsuntergrenze von 600 Euro, hatte das Gericht im April erklärt. Da war noch nicht klar, wie hoch die Einnahmen tatsächlich lagen.

Die Toilettenaufsicht hatte ein Zwanzigstel der Einnahmen erstreiten wollen. Das wären 1500 Euro gewesen. Beide Seiten einigten sich nun auf den Kompromiss. Die Klägerin begründete die Forderung damit, dass Toilettenbesucher das Geld als Trinkgeld geben. Sie bekommt vom Unternehmen bereits einen Stundenlohn von 5,20 Euro brutto. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass es sich um ein freiwilliges Nutzungsentgelt handele. So würden es auch die Besucher sehen. Damit stehe das Geld allein dem Arbeitgeber zu. Einen erkennbaren Hinweis gab es für Besucher nicht.

Die Gewerkschaft IG Bau hofft nun, dass auch andere Toilettenfrauen von der Entscheidung angeregt werden. „Dieses Urteil könnte und sollte auch andere Sitzerinnen ermutigen, für ihre Rechte zu kämpfen“, sagte Gewerkschaftssekretärin Heike Stoffels dem WDR. Stoffels betonte, die Trennung von Putzpersonal und Trinkgeld-Aufsicht sei ein raffiniertes Modell der Reinigungsfirma. Denn für einen Beruf, den es eigentlich gar nicht gebe, müsse die Firma auch nicht nach Tarif bezahlen. Statt der 9,31 Euro Tariflohn für Reinigungskräfte bekämen die „Sitzer“ mit 5,20 Euro nur knapp mehr als die Hälfte. Die Löhne des Putzpersonals zahle das Centro.

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