Landgericht Bonn Tödliche Bombe - Bauschutt-Firma muss nicht für Schäden zahlen

Bonn (dpa). Nach der Detonation einer britischen Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gelände einer Bauschuttfirma in Euskirchen hat das Bonner Landgericht am Mittwoch eine Klage gegen die Firma abgewiesen.

Bei dem Unfall starb der Baggerfahrer.

Bei dem Unfall starb der Baggerfahrer.

Foto: ANC-NEWS

Die Gebäudeversicherung der angrenzenden Grundstücke hatte 250 000 Euro an an die geschädigten Nachbarn ausgezahlt und wollte diese Summe nun von der Recycling-Firma zurückhaben.

Am 3. Januar 2014 hatte ein Baggerfahrer auf dem Gelände des Unternehmens beim Zerteilen von Schutt die Bombe beschädigt, die dadurch explodierte. Der Baggerfahrer starb bei dem Unfall. Die Richter entschieden, dass die im Schrott versteckte Luftmine für die Verantwortlichen nicht erkennbar gewesen war.

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