Staatsanwalt fordert lange Haft für Heckhoff und Michalski

Die Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für 12 und 13 Jahre in Haft - mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Aachen. Die Staatsanwaltschaft hat im Aachener Ausbrecher- Prozess hohe Strafen gefordert.

Die Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski sollen 12 und 13 Jahre in Haft, mit anschließender Sicherungsverwahrung, forderte die Anklage am Donnerstag.

Die beiden Männer waren im November 2009 mit Hilfe eines Vollzugsbeamten aus der JVA Aachen geflüchtet. Auf ihrer tagelangen Flucht durch Nordrhein-Westfalen nahmen sie vier Geiseln. Die entscheidende Rolle habe allerdings der Fluchthelfer gespielt, ein mitangeklagter Vollzugsbeamter.

Die Anklage forderte deshalb für ihn sieben Jahre Haft. „Ohne seinen erheblichen Tatbeitrag wäre die Entweichung von Heckhoff und Michalski aus der JVA Aachen ausgeschlossen gewesen“, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Geimer. Er habe den Schwerkriminellen mit „fachkundigem Rat“ zur Seite gestanden. Heckhoff (51) und Michalski (47) hatten gestanden.

Sie müssen damit rechnen, für den Rest ihres Lebens im Gefängnis zu bleiben. Ihre zu verbüßenden Reststrafen laufen noch mindestens über zehn Jahre. Im aktuellen Prozess wirft ihnen die Staatsanwaltschaft unter anderem Geiselnahme, schwere räuberische Erpressung und erpresserischen Menschenraub vor.

Heckhoff war nach drei Tagen Flucht in Mülheim gefasst worden, Michalski zwei Tage später in Schermbeck. dpa

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