Duisburg: Die Loveparade-Katastrophe Loveparade: Doch noch Strafprozess

Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist das Landgericht Duisburg an, das Hauptverfahren gegen zehn Angeschuldigte zu eröffnen.

 Kreuze und Blumen erinnern vor Ort in Duisburg an die Tragödie von 2010.

Kreuze und Blumen erinnern vor Ort in Duisburg an die Tragödie von 2010.

Foto: dpa

Düsseldorf. Fast sieben Jahre nach der Loveparade-Katastrophe kommt es nun doch noch zum Strafprozess. Nachdem das Landgericht Duisburg im März 2016 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, ordnete das von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern angerufene Oberlandesgericht Düsseldorf nun an: Eine andere Kammer des Landgerichts Duisburg als die, die das Verfahren nicht zugelassen hatte, muss die Hauptverhandlung durchführen.

Das Landgericht Duisburg hatte die Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor gut einem Jahr damit begründet, dass das zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten eines Sachverständigen „gravierende inhaltliche und methodische Mängel“ aufweise.

Loveparade-Katastrophe: Lichtermeer erinnert an die Opfer
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht das ganz anders und hält eine Verurteilung der Angeklagten für „hinreichend wahrscheinlich“. Die vorgeworfenen Taten seien mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar. „Dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf“, sagte Gerichtspräsidentin Anne-José Paulsen vor Journalisten. Das Gutachten des Sachverständigen sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar.

Vertreter von Angehörigen und Traumatisierten hatten sich vor einem Jahr entsetzt über den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Duisburg geäußert. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter, der Hinterbliebene und Verletzte des Unglücks vertritt, zeigte sich am Montag gegenüber unserer Zeitung erleichtert. „Nun werden die Stimmen der Opfer im Strafverfahren gehört.“ Es gehe nicht nur darum, dass nun gerichtlich aufgearbeitet werde, was wirklich passiert ist und wer die Verantwortung trage. Auch sei es sein Ziel als Vertreter einiger Nebenkläger, dass es endlich zu einer angemessenen Entschädigung der Opfer und Hinterbliebenen komme.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg versicherte, man werde bei der Hauptverhandlung nun alles daran setzen, dass die zahlreichen drängenden Fragen zur Verantwortlichkeit für das Unglück umfassend geklärt werden.

Wann die Hauptverhandlung beginnt, steht noch nicht fest. Auch wenn der Prozess in die Zuständigkeit des Duisburger Landgerichts fällt, dürfte Ort der Verhandlung in Düsseldorf sein. Oberlandesgerichts-Sprecher Andreas Vitek sagte am Montag, die Hauptverhandlung werde wohl wie ursprünglich geplant in einem Kongresszentrum auf dem Gelände der Messe Düsseldorf stattfinden. Entsprechende Verträge über die Anmietung der Räumlichkeiten waren bereits im Februar 2014 geschlossen worden. Der Saal bietet Platz für 450 Verfahrensbeteiligte und Zuschauer.

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