So brutal waren die alten Römer

Die Justiz war hoch entwickelt, doch die Strafen grausam. Das zeigt jetzt eine Ausstellung in Xanten.

Xanten. Den Kopf sollte man dem Dieb abreißen, ihm das Augenlicht nehmen oder ihn am besten gleich in die Hölle schicken — wer im alten Rom Opfer eines Betrugs oder Raubes wurde, wusste sich oft nicht anders zu helfen als mit Flüchen und Verwünschungen. Zwar hatte das Römische Reich ein ausgefeiltes Justizwesen, das teilweise bis heute fortlebt, doch eine Polizei gab es nicht.

Kein Wunder, dass viele auf okkulte Praktiken setzten und die Götter zu beschwören versuchten. Die Flüche ritzten die Opfer in ihrer Hilflosigkeit auf Bleitäfelchen und vergruben sie — offiziell war Schadenszauber verboten. In ihrem Rachedurst spickten Geschädigte auch Voodoo-Puppen mit Nadeln.

Rom war ein gefährliches Pflaster: Von Mundraub bis Mord reichten die kriminellen Umtriebe vor 2000 Jahren. Das LVR-Römermuseum in Xanten zeigt erstmals zahlreiche archäologische Funde und antike Textquellen zu Verbrechen, Strafverfolgung und Rechtsprechung im Römischen Reich (8. Juli bis 12. Februar 2012).

„Lösche ihn aus mit Gift“ wird eine Gottheit aufgefordert, um den Diebstahl eines Teppichs zu bestrafen. Rasend vor Wut muss ein Mann gewesen sein, dem der Umhang in der Therme gestohlen wurde und der seinem Ärger auf einem Fluch-Täfelchen Luft machte. Oft war die Sprache auch unflätig.

„Der Römer war sehr abergläubisch“, sagt der Leiter des Museums und Archäologe Marcus Reuter. Außerdem waren die Bürger Roms in ihrem Sicherheitsbedürfnis wahre Schlüsselfetischisten. „Die Römer schlossen alles ab, vom großen Portal bis zum kleinen Schmuckkästchen“, sagt Reuter. „Unmengen von Schlüsseln wurden bei Ausgrabungen gefunden.“

Schutz bieten sollten auch Fabelwesen wie Seeleopardinnen oder Medusenköpfe, die in Bronze gegossen an den Haustüren angebracht waren. Geldschätze wurden in der Fußbodenheizung vergraben oder in die Wand eingemauert.

Mosaike mit Hunde-Darstellungen warnten vor dem bissigen Wachhund („Cave Canem“). Kaum beizukommen war den Wegelagerern — überall im Römischen Reich zeugten Grabsteine für die Opfer vom Unwesen der Räuber.

Fälscherwerkstätten und gezinkte Würfel gruben die Archäologen aus. Schädel von Mordopfern werden in Xanten ebenso gezeigt wie eiserne Fußfesseln und eine ganze Armee von Terrakotta-Wachhunden, die nur in Gräbern gefunden wurden und offenbar Schutz vor Grabräubern bieten sollten.

Menschenhandel, Prostitution und Zuhälterei waren legitim in der römischen Antike. Käufliche Liebe war steuerpflichtig. Ehebruch dagegen war ein anzeigepflichtiges Verbrechen. Die Vergewaltigung einer verheirateten Frau konnte mit dem Tod bestraft werden — eine Verjährungsfrist gab es nicht.

Die Justiz machte mit Verbrechern meist kurzen Prozess. Haftstrafen gab es nicht. Verurteilte erwartete eine Geldstrafe, Verbannung, Schinderei in Bergwerken oder ein grausamer Tod.

Wer einen engen Verwandten getötet hatte, wurde „gesäckt“, nämlich mit einer Schlange, einem Hahn und einem Affen in einen Sack genäht und in den Tiber geworfen. Brandstifter wurden lebendig verbrannt.

Für einen günstigen Preis konnten Finanzprokuratoren zum Tode verurteilte Verbrecher auch für Volksfeste zum Zerfleischen durch wilde Tiere weitergeben. Sträflinge wurden Löwen und Tigern immer nur im Morgenprogramm der Amphitheater vorgeworfen, der Nachmittag gehörte den Gladiatoren.

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