Salzmangel - Kommunen droht Haftung

Düsseldorf/Gelsenkirchen (dpa). Wenn Hauptverkehrsstraßen und andere gefährliche Straßen nicht gestreut oder von Schnee geräumt werden, können Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer bei einem Unfall Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern.

Darauf wies der Verkehrsrechtler Arndt Kempgens am Mittwoch in Gelsenkirchen angesichts des derzeitigen Salzmangels hin.

Zahlreiche Städte und Kreise - auch im WZ-Land - setzen bereits Granulat oder Sand ein, weil das Streumittel zur Neige geht. Das ist aus Sicht des Juritsen problematisch: Die Kommunen müssten rechtzeitig Vorsorge treffen, dass die Hauptverkehrspunkte mit den bestmöglichen Mitteln abgestreut werden, sagte Kempgens. Im Gegensatz zum Salz senkt der Mix aus Sand und Granulat den Gefrierpunkt von Wasser nicht. "Wenn dies also nur die zweitbeste Lösung ist, dann könnte die Stadt haften", sagte der Rechtsanwalt.

Die Städte sollten sich bei der Lagerung von Streumitteln nicht nur an den vergangenen zwei Jahren orientieren. "Die Gemeinden müssen zur Erfüllung ihrer Pflichten Fahrzeuge und Streumittel bereitstellen. Wenn es schon bei einem üblichen Winter zu Knappheit kommt, besteht meines Erachtens ein deutlicher Anhaltspunkt für eine Pflichtverletzung", sagte Kempgens.

Bei länger anhaltenden Schneefällen müssen die Gemeinden schon während des Schneefalls mit groben Streumitteln loslegen. Allerdings gilt das rein rechtlich nicht für die Nacht: Nach einem älteren Grundsatzurteil des BGH zur A 40, die damals noch Ruhrschnellweg genannt wurde, muss ein nächtlicher Streudienst für Schnellstraßen und Autobahnen nicht eingerichtet werden. Bei privaten Straßen und Plätzen sei der Eigentümer verpflichtet, die Wege zu räumen.

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