Rauchverbot in NRW gilt nicht über Karneval

Düsseldorf. An den tollen Tagen dürfen Narren in Nordrhein-Westfalen in vielen Kneipen und Sälen wieder rauchen. Das Rauchverbot sei von Weiberfastnacht bis einschließlich Karnevalsdienstag praktisch aufgehoben, sagte gestern eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums.

Wirte und Veranstalter können in eigener Regie entscheiden, ob sie den Jecken das Qualmen erlauben.

Das seit Anfang 2008 gültige Nichtraucherschutzgesetz sehe bei großen Brauchtumsfesten wie Karneval eine entsprechende Ausnahme vor, erklärte die Sprecherin.

In den rheinischen Hochburgen hat gestern um Punkt 11.11 Uhr für Zehntausende die heiße Phase des Straßenkarnevals begonnen. Red

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