Prozess: Der Kannibale von Rouen

38-Jähriger tötete einen Mithäftling und verspeiste dessen Lunge.

Paris. Sie nennen ihn den "Kannibalen von Rouen". Allein schon sein Gesicht hat etwas Monströses. Eine Tätowierung überzieht Stirn, Nase, Wange und Unterkiefer. "Ich hab’s gemacht, damit man mich wahrnimmt, aber mir hat nie jemand zugehört", sagt Nicolas Cocaign.

Seit Montag macht das Schwurgericht in Rouen dem 38-Jährigen den Prozess. Die unglaubliche Tat liegt drei Jahre zurück. In einer Januarnacht Anfang 2007 ärgert sich Cocaign im Gefängnis von Rouen über die mangelnde Reinlichkeit eines Mitgefangenen.

Als dieser ihm einen zornigen Blick zuwirft, rastet Cocaign aus: Er rammt dem damals 31-Jährigen eine Schere in den Rücken, den Hals und den Brustkorb. Anschließend stülpt er ihm eine Plastiktüte über den Kopf und erstickt ihn.

Nicolas Cocaign schildert dem Gericht detailliert den Fortgang seiner blutigen Tat. Er habe Hunger gehabt und angefangen zu kochen, als ihm der Gedanke kam, das Herz des Toten zu verspeisen.

Wie die Obduktion später ergibt, war es aber nicht das Herz, sondern die Lunge. Ein Stück isst er roh, ein anderes mit Zwiebeln aus der Pfanne. "Ich war neugierig, wollte wissen, wie menschliches Fleisch schmeckt", sagt er dem Richter.

Schon früh gerät Nicolas Cocaigns Leben aus den Fugen. Seine Mutter gibt ihn zur Adoption frei, offenbar ist es das Trauma seines Lebens.

Weil er sich verstoßen fühlt und Verhaltensauffälligkeiten zeigt, schicken die Behörden den Sechsjährigen zum Psychologen. Es ist der Beginn einer Odyssee, die ihn durch Gefängniszellen und geschlossene Psychiatrische Anstalten führt.

Er raubt, stiehlt, vergewaltigt, die Liste seiner Verbrechen wird immer länger. Gutachter finden heraus, dass er schizophren ist. Eine Therapie verweigert er. Ein Gutachter sagt im Prozess aus, dass der Angeklagte unter krankhaften Wahnvorstellungen leidet.

Ist der "Kannibale von Rouen" also strafrechtlich schuldig oder nicht? Sein Verteidiger plädierte am Donnerstag für Schuldunfähigkeit. Schließt sich das Gericht dieser Auffassung an, müsste Nicolas Cocaign lebenslang in Sicherungsverwahrung.

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