Polizist ohne Führerschein

22 Jahre lang fuhr ein Beamter ohne Erlaubnis einen Dienstwagen und sein Privatauto.

Magdeburg/Düsseldorf. Ein Polizist aus Sachsen-Anhalt ist 22 Jahre lang ohne Autoführerschein Streife gefahren. Der Beamte flog erst auf, als er die sogenannte Polizeiberechtigung erneuern sollte, die Polizisten neben der Fahrerlaubnis für Streifenfahrten benötigen, wie ein Sprecher der Polizei am Freitag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der „Magdeburger Volksstimme“.

Der im Polizeirevier Harz beschäftigte Polizist hatte demnach eine in der DDR erworbene Fahrerlaubnis, die aber nur für Traktoren und Motorräder galt. Auch privat fuhr der Mann sein eigenes Auto, ohne einen Führerschein zu besitzen.

In den Wendewirren und wegen der Umstrukturierungen bei der Polizei Anfang der 1990er Jahre sei das Fehlen des Autoführerscheins nicht aufgefallen, sagte der Polizeisprecher. Der Polizist selbst sei nach eigener Aussage davon ausgegangen, dass seine Fahrerlaubnis auch für Pkw galt.

Gegen den Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein eingeleitet. Gegen ihn läuft außerdem ein Disziplinarverfahren. Auf Streife fahren darf der Beamte bis auf weiteres jedenfalls nur noch als Beifahrer.

In Nordrhein-Westfalen wäre der Mann mutmaßlich wesentlich eher aufgeflogen, beziehungsweise erst gar nicht ans Steuer eines Polizeiwagens gelangt, sagt Wolfgang Beus, Sprecher des NRW-Innenministeriums.

Nach dem gültigen Minister-Erlass „Führen von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei“ ist Voraussetzung für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes ein — zuvor privat erworbener — Kfz-Führerschein. dpa/hk

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