Gerichtsurteil Ohne Martinshorn über rote Ampel: Polizist muss Schaden zahlen

Münster. Wenn ein Polizist ohne Blaulicht und Martinshorn über eine rote Ampel fährt, muss er - wenn es kracht - für den Schaden am Streifenwagen privat aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster am Donnerstag entschieden (Az.: 4 K 1534/15).

Gerichtsurteil: Ohne Martinshorn über rote Ampel: Polizist muss Schaden zahlen
Foto: Symbolfoto: Jörg Knappe

Ein Beamter hatte sich in Ahaus bei einer Einsatzfahrt ohne Heulton einer Kreuzung genähert und das Blaulicht erst im letzten Moment beim Einfahren in die Kreuzung eingeschaltet. Dabei überfuhr er eine rote Ampel. Ein Autofahrer krachte ungebremst in den Streifenwagen.

An der Streife entstand ein Schaden von fast 19 000 Euro. Das Verwaltungsgericht Münster wertete das Verhalten des Beamten als grob fahrlässig. Das Land NRW habe das Recht, die Schadenssumme von ihm einzufordern. Auf diese Weise hätte der erfahrene Beamte nicht in die Kreuzung fahren dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

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