Notlandung auf der A52 erneut vor Gericht

Zweimotoriges Flugzeug landete auf der Autobahn. Zahlt die Versicherung?

Düsseldorf. Vor drei Jahren, am 24.November 2006, musste ein zweimotoriges Flugzeug mitten im Berufsverkehr auf der A52 bei Essen notlanden. Dabei wurden fünf Menschen verletzt. Der Piper Seneca II war der Sprit ausgegangen, bevor sie den Flughafen Essen-Mülheim erreichte. Jetzt wird das Unglück vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht noch einmal aufgerollt.

Der Pilot Omar K. (49) wehrt sich gegen eine Forderung der Versicherung. Diese verlangt, dass der Düsseldorfer Geschäftsmann die 150000 Euro Schaden an der Maschine selbst zahlt. Er habe grob fahrlässig gehandelt, als er vorm Start in Berlin zu wenig getankt hatte. K. sieht das anders: Er habe sich wegen einer falschen Logbucheintragung bei der zu benötigten Spritmenge verrechnet - ein Irrtum mit spektakulären Folgen. Er habe gar keine Wahl gehabt: "Ich hatte keinen Hudson River zum Landen, nur die Autobahn." Ob er zahlen muss, verkünden die Richter am 29.Dezember.

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