Neuer Prozess für Madrider Koma-Patienten

Madrid. Der Fall eines Spaniers, der seit einer missglückten Schönheitsoperation vor 21 Jahren im Koma liegt, muss von der Madrider Justiz neu verhandelt werden.

Spaniens Oberster Gerichtshof hob am Mittwoch einen Freispruch für die Klinik auf, die den Eingriff im Juli 1989 vorgenommen hatte.

Zudem erklärten die Richter die Entscheidung eines Madrider Gerichts für ungültig, das die Eltern des Koma-Patienten zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von 400 000 Euro verurteilt hatte.Der Fall des Antonio Meño hatte in Spanien für Schlagzeilen gesorgt. Der damals 21-jährige Student hatte sich seine Nase verschönern lassen wollen und war bei der Operation ins Koma gefallen.

Er befindet sich noch immer in einem Wachkoma, das in der Medizin auch als persistierender vegetativer Status (PVS) bezeichnet wird. Die Gerichte wiesen eine Schadensklage der Eltern gegen die Klinik zurück und entschieden, dass den Ärzten keine Fehler bei der Operation angelastet werden könnten.Die Eltern ließen sich aus Protest in einem Zelt in der Madrider Innenstadt nieder.

Der Oberste Gerichtshof begründete seine Aufhebung der bisherigen Urteile mit der Aussage eines neuen Zeugen. Dieser hatte in seiner medizinischen Ausbildung an der Operation teilgenommen. Er sagte aus, dass der Narkosearzt während des Eingriffs den Saal verlassen habe. Dadurch sei nicht rechtzeitig bemerkt worden, dass die künstliche Beatmung des Patienten unterbrochen worden war.

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