Augsburg Nach Notruf keine Streife geschickt - Polizist verurteilt

Kurz bevor er von einigen Jugendlichen verprügelt wird, wählt ein junger Mann den Polizei-Notruf. Dort werde ihm geholfen, denkt er. Falsch gedacht. Der Beamte am anderen Ende der Leitung schickt keine Streife los und wird patzig. Dafür wurde er nun verurteilt.

Symbolbild.

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Foto: Sophia Weimer

Augsburg. „Die Polizei - Dein Freund und Helfer!“ Von diesem Werbespruch der Ordnungshüter hält der 17-Jährige nichts mehr, das macht er vor dem Amtsgericht in Augsburg klar. Als ein paar andere Jugendliche im März 2016 auf ihn losgehen, wählt der junge Mann mit seinem Handy die 110 und bittet um Hilfe. Doch der Beamte in der Notrufzentrale denkt gar nicht dran, eine Streife zu schicken. Die Polizei könne nicht immer kommen, wenn sich Jugendliche streiten, kanzelt der Polizist den Anrufer ab.

Kurz darauf wird der 17-Jährige zusammengeschlagen und erhält „viele blaue Flecken, ein blaues Auge“, wie er als Zeuge schildert. Für den Notrufbeamten gab es am Donnerstag die Quittung in Form einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt: Der 53-Jährige muss 6000 Euro Strafe zahlen, zudem erwartet ihn noch ein dienstrechtliches Verfahren des Augsburger Polizeipräsidiums.Er hatte sein Versagen in dem Prozess ohne Wenn und Aber eingeräumt. Sein Verhalten nach 36 Dienstjahren beschrieb er selbst als „absolut unprofessionell“. Als Grund dafür, dass er dem späteren Opfer nicht die erwünschte Hilfe schickte, gab er dessen ruhigen, sachlichen Ton bei dem Notruf an. Deswegen habe er das alles für nicht so ernst gehalten und gar nicht mehr richtig zugehört.

Tatsächlich hatte der Jugendliche nicht panisch geklungen. Doch: „Der Bub kann nichts dafür, wenn er am Telefon so cool rüberkommt“, räumt auch der Angeklagte ein. Der Beamte war seit sieben Jahren als erfahrener Polizist in der Leitstelle eingesetzt. Vor Gericht gibt er zu, dass es nicht das erste Mal Beschwerden über sein Verhalten gegeben habe. Derzeit werde er deswegen psychologisch betreut und arbeite nicht mehr am Notruf-Telefon. Wie der aufgezeichnete und in dem Prozess abgespielte Notruf zeigt, hatte er den 17-Jährigen barsch und aggressiv abgewimmelt. Er hatte auch behauptet, eine Streife würde eine halbe Stunde zu dem Tatort im Augsburger Vorort Stadtbergen brauchen. Die Ermittlungen ergaben hingegen, dass zwei Polizeiwagen in fünf bis zehn Minuten an den Tatort hätten fahren können.

„Sie haben bewusst falsche Tatsachen vorgebracht“, hielt Richterin Ute Bernhard dem Polizisten vor. Zunächst hatte Bernhard einen Strafbefehl gegen den Beamten ausgestellt, doch dessen Anwalt hatte Einspruch eingelegt. Deswegen wurde der Fall überhaupt öffentlich verhandelt. Der Verteidiger wollte erreichen, dass das Verhalten seines Mandanten nicht als Vorsatz, sondern nur als Fahrlässigkeit gewertet wird - ohne Erfolg. Der Rechtsanwalt ließ offen, ob er das Urteil anfechten wird. Die Richterin und der Staatsanwalt hatten zuvor mehrfach empfohlen, den Einspruch zurückzuziehen, weil ein Urteil wohl teurer als der Strafbefehl werden würde - so kam es dann auch.

Der Polizist hat mit dem Anrufer inzwischen ein Schmerzensgeld von 500 Euro vereinbart und sich bei dem Jugendlichen mehrfach entschuldigt. Doch die Richterin hielt dem Polizisten auf der anderen Seite vor, dass er nicht nur bei dem 17-Jährigen den Glauben in die Arbeit der Polizei erschüttert habe. Es gebe dadurch „insgesamt einen hohen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit“, betonte sie.

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