Nach Entlassung aus Sicherungsverwahrung: Mann erneut wegen Gewalttat verurteilt

1993 war der Mann nach einem Überfall auf eine Hausfrau in Düsseldorf wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Von Gutachtern erhielt er positive Prognosen und kam nach 18 Jahren frei. Doch er wurde schnell rückfällig.

Nach Entlassung aus Sicherungsverwahrung: Mann erneut wegen Gewalttat verurteilt
Foto: dpa

Berlin (dpa). Ein verurteilter Mörder muss zweieinhalb Jahre nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung erneut als Gewalttäter hinter Gitter. Nach einem Überfall auf eine arglose Rentnerin verurteilte ihn das das Berliner Landgericht am Mittwoch zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Der 66-Jährige war im November 2011 auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden. Drei Gutachter hatten zuvor eingeschätzt, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Vor dreieinhalb Monaten überfiel er eine 69-Jährige in ihrer Wohnung in Moabit: Er gab sich als Paketbote aus, lenkte die Frau ab und nahm sie plötzlich in den Würgegriff - um Geld zu erpressen.

Der 66-Jährige hatte im Prozess geschwiegen. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft wegen räuberischer Erpressung sowie Körperverletzung verlangt, der Verteidiger maximal zwei Jahre Gefängnis.

Seit mehr als 50 Jahren beschäftigt der Gewalttäter die Justiz. Er saß den Angaben zufolge insgesamt mehr als 32 Jahre hinter Gittern. Es waren zumeist Raubtaten, die er beging. Im Jahr 1993 wurde er nach dem Überfall auf eine Hausfrau in Düsseldorf wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte 18 Jahre Haft hinter sich, als er aus der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel auf Bewährung entlassen wurde.

Erstmals rückfällig war er bereits ein halbes Jahr später geworden. Mit einem Schal hatte er eine Bekannte gewürgt und sie zu Bodengeworfen, weil sie seine Avancen abgelehnt hatte. Im Dezember 2012 wurde er trotz seiner Vergangenheit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damals berücksichtigten die Richter, dass der Mann nicht ausreichend auf ein Leben in Freiheit vorbereitet worden sei. Er muss nun mit dem Widerruf der Bewährung rechnen.

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