Prozess in Tübingen Müllwagenunfall mit fünf Toten: Urteil erwartet

Tübingen (dpa) - Der Prozess um den Müllwagenunfall mit fünf Toten in Nagold (Baden-Württemberg) steht vor dem Abschluss. Für heute wird das Urteil gegen den 55 Jahre alten Fahrer am Tübinger Landgericht erwartet.

Prozess in Tübingen: Müllwagenunfall mit fünf Toten: Urteil erwartet
Foto: dpa

Er ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Hat der Mann einen Fehler gemacht und dadurch den Unfall verursacht? Diese Kernfrage muss das Gericht in der Urteilsbegründung beantworten. Das rund 20 Tonnen schwere Müllfahrzeug war am 11. August 2017 mit gut 50 Stundenkilometern Tempo in eine Kreuzung gerast und dabei umgekippt. Es begrub ein voll besetztes Auto unter sich, in dem die 25 Jahre alte Fahrerin, ihr Freund (22), die zweijährige Tochter, der nur wenige Wochen alte Sohn und die 17 Jahre alte Schwester der Fahrerin starben.

Der Fahrer sagte vor Gericht, die Bremsen des Müllfahrzeugs hätten nicht funktioniert. Ein Gutachter konnte aber keinen technischen Defekt feststellen. Möglicherweise war eine Vesperdose unter das Bremspedal gerutscht - sie wurde nach dem Wiederaufrichten des Lasters im Fußraum gefunden.

Ein Physiker des Landeskriminalamtes hatte die Dose untersucht und seine Erkenntnisse im Prozess vorgestellt. Er konnte weder einen Beweis dafür entdecken, dass sie unter dem Pedal geklemmt hatte, noch konnte er dieses Szenario ausschließen. Im Prozess sagte er aber, dass die Box perfekt unter das Pedal gepasst habe.

In dem Verfahren war bekannt geworden, dass der Fahrer 2010 schon einmal wegen zu schnellen Fahrens mit dem Müllwagen umgekippt war. Damals wurde lediglich sein Beifahrer verletzt. Der Führerschein des Fahrers wurde für ein dreiviertel Jahr eingezogen, danach aber von den Behörden wieder zurückgegeben.

Sollte das Gericht den Angeklagten der fahrlässigen Tötung für schuldig befinden, könnte er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Der Verteidiger des Mannes hatte vorab vor Vergeltungsgedanken gegen seinen Mandanten gewarnt - der 55-Jährige sei schließlich selbst durch den Unfall traumatisiert.

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