Mörder von Lena muss in Psychiatrie: „Ein sehr langes Wegschließen“

Der 19 Jahre alte Mörder der kleinen Lena muss für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Bei den Ermittlungen gab es viele Pannen.

Aurich. Die kleine Lena starb grausam: Im Treppenhaus eines Parkhauses wurde sie überwältigt, mit einem Messer in den Hals gestochen, sexuell bedrängt und schließlich erwürgt.

Mehr als sieben Monate nach dem Verbrechen an der Elfjährigen in Emden hat das Landgericht in Aurich den 19 Jahre alten Täter in die Psychiatrie eingewiesen — wegen schwerster psychischer Störungen und auf unbestimmte Zeit.

Es werde sich um ein „sehr langes Wegschließen des Angeklagten“ handeln, sagte der Vorsitzende Richter Werner Brederlow bei der Urteilsbegründung.

Der Mord an der Schülerin hatte das beschauliche Emden und die gesamte Republik erschüttert. Die Stimmung war nach der Tat so aufgeheizt, dass sich die Emotionen bis hin zu Lynchaufrufen hochschaukelten.

Als die Polizei einen Verdächtigen festnahm, der sich später als unschuldig erwies, versammelte sich eine Menschenmenge vor der Wache und forderte dessen Herausgabe. Ein 18-Jähriger, der bei Facebook zu dem Auflauf aufgerufen hatte, wurde später zu Arrest verurteilt.

Der wahre Täter ging den Ermittlern wenig später ins Netz. Während des Prozesses zeigte sich dann, dass es sich um einen psychisch schwer kranken Mann handelt.

Er sei wegen mehrfacher, seit Kindheit bestehender Persönlichkeitstörungen vermindert schuldfähig, sagte Brederlow über den jungenhaft wirkenden Angeklagten. In den Monaten vor der Tat hatte er sich wegen kinderpornografischer Bilder auf seinem PC bei der Polizei gemeldet.

Der zur Tatzeit 18-Jährige, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, habe sich „willkürlich“ Opfer aus der Bevölkerung herausgegriffen, sagte der Richter weiter. Er sei „eine Gefahr für die Allgemeinheit“. Das zeige auch der Überfall auf eine Joggerin Monate vor dem Mord an Lena, der ihm nach seiner Festnahme zugeordnet wurde und der im Prozess auch verhandelt wurde.

Die Zeit bis zu einer etwaigen Freilassung des 19-Jährigen kann das Gericht nicht genauer eingrenzen, er soll so lange wie nötig in einer Klinik bleiben. Brederlow aber ließ keinen Zweifel daran, dass es sich um viele Jahre, eventuell Jahrzehnte handeln dürfte.

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