Missbrauch: Reitlehrer muss ins Gefängnis

Gutachterin sieht in dem 66-jährigen Wiederholungstäter keinen Pädophilen.

Bonn. Ein Reitlehrer ist wegen schweren Kindesmissbrauchs am Samstag vom Landgericht Bonn zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Betreiber eines Pferdehofes aus dem Rhein-Sieg-Kreis in den Jahren 2004 und 2005 wiederholt ein damals zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht und vergewaltigt hat.

Der 66-Jährige wurde in vier Fällen schuldig gesprochen. Das sei jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Mit dem Schuldspruch wurde der Pferdezüchter zum dritten Mal als Sexualstraftäter verurteilt. Dennoch ordnete das Gericht keine Sicherungsverwahrung an. Eine psychiatrische Gutachterin hatte im Prozess erklärt, dass bei dem 66-Jährigen ein krankhafter Hang, Kinder zu missbrauchen, nicht bewiesen werden kann. Vielmehr habe er wiederholt die Situation mit jungen Reitschülerinnen auf seinen Pferdehöfen schamlos für sich ausgenutzt. Nach Einschätzung des Gerichts ist der Mann zwar „auf Mädchen fixiert, aber kein Pädophiler“. Damit fehle die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung.

Der 66-Jährige hatte in dem jüngsten Prozess bis zum Schluss seine Unschuld beteuert und erklärt, dass er Opfer eines „Komplotts von pubertierenden Mädchen“ geworden sei, die Lügenmärchen über ihn verbreitet hätten. lnw

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