Markenrecht: Gastronom soll für den „Weltuntergang“ zahlen

Discobesitzer Peter Knura aus Mönchengladbach hat wegen einer Party Ärger. Ein Bayer fordert Schadensersatz.

Mönchengladbach. Den Weltuntergang 2012, so denkt man, hatten die Mayas für sich gepachtet. Weit gefehlt. Der eigentliche Besitzer ist der Gastronom Philip Nicholas Blank aus dem oberfränkischen Hof. Das weiß jetzt auch der Mönchengladbacher Peter Knura. Zu spät, denn der Discobesitzer soll 1000 Euro Schadensersatz an Blank zahlen. Der Grund: Knura lud unter dem Motto „Weltuntergang 2012 — Hurra, wir leben noch“ zur Party.

„An Silvester hatte ich dann ein Schreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten. In dem wird behauptet, dass der Begriff ,Weltuntergang’ als Marke geschützt ist“, so Knura. Deshalb müsse er bis zum 14. Januar die 1000 Euro Schadensersatz und die angefallenen Anwaltskosten von 837,52 Euro zahlen. Zudem soll er eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Und es stimmt tatsächlich, der „Weltuntergang“ ist geschützt: Seit dem 22. März 2012 wird besagter Philip Nicholas Blank als Inhaber der Wortmarke „Weltuntergang“ im Zusammenhang mit Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes geführt. Angemeldet hat er seine Ansprüche schon im Januar 2012 — für eine Gebühr von 300 Euro. „Ich wollte die Marke eben allein haben“, begründet er seine Geschäftsidee.

Der Mönchengladbacher Knura sei übrigens nicht der Einzige, der gegen das Markenrecht verstoßen habe. „Es sind viele, die Post von meinen Anwälten bekommen haben“, so der Gastronom. Die genaue Zahl will er nicht verraten. Knura hat von 15 Fällen allein in NRW gehört. Für ihn jedenfalls steht fest: Er zahlt nicht. „Am Montag habe ich einen Termin bei meinem Anwalt.“

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