LKW-Dieb Andi will nicht brummen

Mit 13 begann seine kriminelle Karriere als Lkw-Dieb. Um nicht in Haft zu kommen, ficht er eine Verurteilung an.

Düsseldorf. Seit seinem 13. Lebensjahr sorgt Andreas B. für Schlagzeilen. Immer wieder büchste der Sohn eines Monheimer Lastwagen-Fahrers von zu Hause aus, klaute Lastwagen und fuhr damit quer durch Europa. Was anfangs noch als jugendliche Abenteuerlust durchging, endete am 25. März 2000 tödlich. Damals raste "Brummi-Andi" in Eindhoven mit einem gestohlenen Laster auf eine Polizeisperre zu. Ein Polizist Tom K. (36, Vater zweier Kinder) wurde dabei getötet.

Seitdem setzte der inzwischen 25-Jährige seine kriminelle Karriere fort. Am 1. Dezember wird Andi erneut vor dem Düsseldorfer Landgericht erscheinen müssen. Diesmal geht es um zwei Körperverletzungen und dreimaliges Fahren ohne Führerschein.

Zugetragen hat sich der Vorfall bereits am 18. Oktober vor zwei Jahren. Da geriet Andreas B. in Streit mit einem Nebenbuhler, der angeblich ein Verhältnis mit seiner Frau hatte. Den Mann soll der 25-Jährige zunächst mit einem Warndreieck geschlagen und verletzt haben. Obwohl Andreas B. keinen Führerschein hat, soll er sein Opfer anschließend mit einem Auto verfolgt haben. Danach soll er den Mann noch einmal mit einem Schraubenschlüssel angegriffen haben.

Das war noch nicht alles. Am 28. November und am 15. Dezember vor zwei Jahren wurde der junge Mann erneut erwischt, als er sich verbotenerweise hinters Steuer gesetzt hatte. Bereits im Mai wurde über die Vorwürfe verhandelt. Damals wurde Andreas B. zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Wird das Urteil rechtskräftig, kämen weitere 23 Monate aus anderen Straftaten hinzu, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Darum hat "Brummi-Andi" Berufung eingelegt, über die im Dezember verhandelt wird.

Im Mai hatte ein WDR-Film einen anderen Andreas B. gezeigt. Der hatte im Dezember 2009 geheiratet und ist inzwischen Vater. Gegen den Beitrag hatte unter anderem der Weiße Ring protestiert, weil die Opfer nicht zu Wort kamen. Mit seiner Berufung hofft B. offenbar darauf, mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen, weil er seit Dezember 2008 nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

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