Lebenslange Haftstrafe nach Mord an Autoverkäufer

Ein aus Russland angereister Autoverkäufer wird tot im Ruhrgebiet gefunden. Einer seiner Kunden ist nun zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wollte laut Urteil mit einem Sportwagen seiner Freundin imponieren.

Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal.

Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal.

Foto: Bernd Thissen

Bochum. Nach dem gewaltsamen Tod eines Autoverkäufers ist ein 33-jähriger Mann aus Bochum zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Bochumer Schwurgericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte den 29-jährigen Russen nach einer Probefahrt erwürgt und mit einem Hammer geschlagen hat. Das Opfer war später in einem Wald bei Witten gefunden worden. Gegen einen ebenfalls angeklagten Bekannten des Bochumers sind am Dienstag acht Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord verhängt worden. Der 30-Jährige soll dabei geholfen haben, das Opfer in die Falle zu locken.

Die angeklagten Deutschen hatten im Januar 2017 Kontakt zu dem Autoverkäufer aufgenommen, der extra aus Russland angereist war. Das Opfer hatte ein Auto im Internet zum Kauf angeboten. Nach einer Probefahrt am 16. Januar 2017 waren als Kaufpreis 81.000 Euro vereinbart worden - in bar.

Der Deal sollte in der Wohnung des Bochumer Angeklagten abgeschlossen werden. Nachdem die Unterschriften unter den Kaufvertrag gesetzt worden waren, wurde der russische Verkäufer laut Urteil in ein Nebenzimmer gerufen und dort sofort attackiert. Obwohl sich beide Angeklagte im Prozess gegenseitig beschuldigt haben, den 29-Jährigen umgebracht zu haben, sind die Richter überzeugt, dass nur der Angeklagte aus Bochum für den Mord in Frage kommt.

Motiv laut Urteil: Der zur Tatzeit mittellose 33-Jährige wollte seiner Ex-Freundin mit dem Sportwaren imponieren.

Die Angeklagten waren nach der Tat tatsächlich mit dem Auto bei Freunden vorgefahren und hatten dort mit dem Fahrzeug geprahlt. Der Bochumer hatte sogar sein WhatsApp-Profil mit einem neuen Foto versehen, auf dem der blaue Wagen zu sehen war. Richter Josef Große Feldhaus attestierte dem 33-Jährigen im Urteil eine „kriminelle und psychopathische Persönlichkeit“. Der Angeklagte selbst begleitete die Urteilsverkündung mit Kopfschütteln und spöttischen Gesten, mit denen er seinen Unmut über die Verurteilung ausdrücken wollte.

Dass der Dortmunder Angeklagte nicht härter bestraft worden ist, begründeten die Richter unter anderem mit der massiven Aufklärungshilfe des 30-Jährigen. Er hatte die Ermittler nach seiner Festnahme zum Leichenfundort geführt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagte lebenslange Haft beantragt. Die Verteidiger hatten auf Freisprüche, beziehungsweise auf milde Verurteilungen gehofft. dpa

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