Lebenslange Haft für drei „eiskalte“ Morde gefordert

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Eine 36-Jährige hat einen Mann in Gießen sowie Mutter und Tochter in Düsseldorf aus Habgier getötet.

Lebenslange Haft für drei „eiskalte“ Morde gefordert
Foto: dpa

Gießen. Für die Staatsanwaltschaft ist die Angeklagte auf den ersten Blick eine „sympathisch wirkende“ Frau. Bei genauer Betrachtung aber eine „Serienmörderin“, die drei Menschen aus Habgier „eiskalt ermordet“ haben soll. Die 36-Jährige aus Aachen steht seit einem Jahr vor dem Landgericht im hessischen Gießen und soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nun lebenslang in Haft.

Der Anklagevertreter forderte in seinem Plädoyer gestern zudem, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird — was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen würde - sowie Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Die Taten hätten der 36-Jährigen nicht nachgewiesen werden können, die Vorwürfe seien „konstruiert“.

Es ist ein Indizienprozess. Niemand hat gesehen, wie die Frau im April 2016 einen 79 Jahre alten Zauberkünstler in Gießen getötet, bestohlen und danach ein Feuer zum Spurenverwischen gelegt haben soll. Auch von der Tat im folgende Mai in Düsseldorf gibt es keine Zeugen. Dort soll die Angeklagte eine 86-Jährige, eine Goldschmuck tragende Grande Dame, erdrosselt haben. Als die 58 Jahre alte Tochter hinzukam, überwältigte sie auch diese, ist die Anklage überzeugt. Die Frau soll ihrem Opfer Schlaftabletten verabreicht und gezwungen haben, die Geheimnummern für EC-Karten preiszugeben. Die 58-Jährige sei schließlich erstickt worden. Mit den Karten soll die Angeklagte Geld abgehoben haben.

Ähnlich wie bei einem Puzzle müssten bei einem Indizienprozess die Beweisstücke zusammengesetzt werden, sagte der Anklagevertreter. Dazu zählte er Genspuren der Angeklagten am Gießener Tatort, widersprüchliche oder falsche Aussagen während der Ermittlungen, eine ähnliche Tatbegehung — und die EC-Karten und eine Schmuckschatulle der Düsseldorfer Opfer. Die Gegenstände waren in der Wohnung der Angeklagten gefunden worden. Die Verteidigung sprach dagegen von „Spekulationen“. Die Geschichte der Staatsanwaltschaft sei „weder glaubhaft noch realistisch“. Es fehlten eindeutige Spuren, sagte einer der beiden Verteidiger. Zudem hätten erhebliche Ermittlungspannen das Verfahren beeinträchtigt. Insgesamt könne daher am Ende nur ein Freispruch stehen.

Die Polizei hatte die beiden Todesfälle in Düsseldorf zunächst als Familiendrama zu den Akten gelegt. Sie war anfangs davon ausgegangen, dass die 58-Jährige erst ihre Mutter und dann sich selbst getötet hatte. Durch die Pannen sei das Vertrauen der Angehörigen in die Polizei gebrochen worden, sagte die Nebenklägervertreterin. Die Angeklagte schwieg während des Prozesses. Still, mit gefalteten Händen und meist regungslosem Blick verfolgte sie die Verhandlung. Vor Beginn des Verfahrens hatte sie einen Brief geschrieben, in dem sie die Vorwürfe bestreitet. Das Gericht will am 30. Januar das Urteil sprechen. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort