Lebenslang im Mord-Prozess um Ex-Bankräuber

Die Richter sind überzeugt, dass die Freundin einem Angestellten den Mordauftrag gab.

Düsseldorf. Am zwölften Verhandlungstag ist am das Urteil im Mordprozess um den toten Ex-Bankräuber Wolfgang Leifels (49) gefallen. Das Gericht verurteilte Leifels Lebensgefährtin (40) wegen Anstiftung zum Mord und ihren ehemaligen Angestellten (50) (wegen Mordes zu jeweils lebenslangen Haftstrafen.

Das Gericht sei überzeugt, dass die Geschäftsfrau ihren Lebensgefährten loswerden wollte, weil sie die Beziehung sowohl privat als auch geschäftlich als gescheitert ansah. Sie habe ihren Angestellten, der auch mit Leifels befreundet war, den Mordauftrag gegeben.

Dieser habe Leifels am 26. September 2008 in ein abgelegenes Waldstück hinter einer Lärmschutzwand der A 52 am Kreuz Breitscheid gelockt. Dort habe der Mann per Genickschuss aus einer tschechischen Pistole des Kalibers 7,6mm getötet. Leifels’ Leiche wurde dort im November 2008 gefunden.

Noch am Donnerstag hatte der gelernte Schweißer und spätere Kurierfahrer überraschend sein ähnlich lautendes Geständnis widerrufen, in dem er die Geschäftsfrau als Anstifterin schwer belastete: "Es war ein Unfall. Sie hat mir keinen Mordauftrag erteilt."

Er habe sie nur belastet, weil er fälschlicherweise angenommen habe, so mit einer milderen Strafe davonzukommen. Die Frau hatte von Anfang an stets betont, dass sie zu keiner Zeit einen Mord in Auftrag gegeben habe.

Das Gericht wertete die Aussage des Angeklagten als Schutzbehauptung. Die Kammer gehe davon aus, dass die sehr bestimmt auftretende Frau den eher wortkargen und phantasielos wirkenden Mann zur Tat gedrängt habe.

Es gilt als sicher, dass die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.

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