Prozess Kopf in Kloschüssel: Verfahren gegen Erzieherinnen eingestellt

Es klingt widerlich, war aber wohl doch nur Jux. Zwei Erzieherinnen haben in einer Einrichtung Kinder kopfüber ins Klo gehalten und gespült. Die Jungs waren offensichtlich einverstanden. Daher wurde das Verfahren wegen Nötigung gegen Geldauflagen eingestellt.

Zwei Erzieherinnenhaben in einer Einrichtung Kinder kopfüber ins Klo gehalten undgespült.

Zwei Erzieherinnenhaben in einer Einrichtung Kinder kopfüber ins Klo gehalten undgespült.

Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Prüm. Sie haben mehrere Kinder kopfüber in eine Kloschlüssel gehalten und die Spülung betätigt: Da dies aber nicht als Bestrafung, sondern im Rahmen einer „ausgeuferten Spaßaktion“ geschah, seien die Verfahren gegen zwei Erzieherinnen einer Jugendhilfeeinrichtung in der Eifel eingestellt worden, sagte der Direktor des Amtsgerichts Prüm, Oliver Emmer, am Dienstag. Eine Erzieherin müsse als Geldauflage 400 Euro zahlen. Die damals zwölf Jahre alten Jungs hätten freiwillig mitgemacht. „Die Schuld ist daher als gering zu bewerten“, sagte Emmer. Einen der Jungs hatten die Erzieherinnen gemeinsam in die Schüssel gehalten.

Die zweite Erzieherin wurde wegen Nötigung verwarnt, weil sie im Februar 2015 einen elfjährigen Jungen gezwungen hatte, zwei Tage in einem Zimmer bei Wasser und trockenem Brot zu verbringen. Der Raum hatte einer Baustelle geglichen. Das Kind hatte die Frau zuvor massiv beleidigt: Sie wollte erreichen, dass es sich bei ihr entschuldigte. Als Bewährungsauflage muss sie 1000 Euro zahlen.

Die Frauen hätten vor Gericht die Sachverhalte eingeräumt, berichtete Emmer. Sie hätten damals mit wenig Berufserfahrung schwierige Gruppen übernommen. „Sie sind keine Kriminellen.“ Zum Tatzeitpunkt waren sie 22 und 27 Jahre alt. Der Verteidiger einer Erzieherin, Hans-Josef Ewertz, sagte zu den Kloschüssel-Vorfällen: „Das war aus Jux und Dollerei.“ Die Kinder hätten sich davor und danach gut mit den Erziehern vertragen.

Dem Haus der „Jugendhilfegruppe Eifeler Hof“ war vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung im Frühjahr 2015 die Betriebserlaubnis entzogen worden. Im April 2016 sei dort eine neue Einrichtung mit einem neuem Konzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eröffnet worden, sagte die Sprecherin des Amtes in Mainz. (dpa)

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