Udo Jürgens: Der Beklagte

Udo Jürgens war nie ein Kind von Traurigkeit. Das spiegelt sich nicht nur in seinen Liedern wider („Der Teufel hat den Schnaps gemacht“), sondern auch in seinem Leben. Nicht umsonst wird dem Sänger das Zitat „Liebe beginnt da, wo die fleischlichen Gelüste gestillt sind“ zugeschrieben.

Zweimal war er verheiratet und hat aus erster Ehe die Kinder John und Jenny. Dazu kommen noch zwei nichteheliche Töchter.

Dass Jürgens Familie nicht noch größer wurde, verhinderte am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Dieses wies die Vaterschaftsklage einer Frau aus Südhessen zurück. Die 42-Jährige hatte behauptet, Jürgens (78) sei ihr Vater — und deshalb zunächst beim Amtsgericht Dieburg Klage eingereicht.

Der Familienrichter holte daraufhin ein rechtsmedizinisches Abstammungsgutachten ein, dem zufolge die Frau nicht mit dem Musiker verwandt ist. Die Frau hatte das Gutachten aber angezweifelt und geargwöhnt, das verwendete Genmaterial stamme gar nicht von dem 78-Jährigen. Das OLG teilte diese Bedenken jedoch nicht.

Leibliche Tochter hin oder her — wie sagte Franz Beckenbauer einst so schön nach seinem ersten unehelichen Spross: „Der liebe Gott hat alle Kinder lieb.“ skr

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