Die Verurteilte

Stuttgart. Verena Becker hat jede Beteiligung an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 bestritten. Doch am Ende hat es nichts genützt. Denn nun ist die Verurteilung der 61-Jährigen wegen Beihilfe zu dem Anschlag rechtskräftig.

Der BGH habe die Revisionen gegen das Urteil verworfen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch mit.

Damit ist ein Schlusspunkt unter das vielleicht letzte RAF-Verfahren gesetzt worden. Becker war 2012 vom OLG zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Becker sich „vehement“ für die Ausführung des Anschlages eingesetzt und damit Beihilfe geleistet hat. Der BGH konnte an dem OLG-Urteil keine Fehler erkennen.

Becker gilt als eine der schillernsten Figuren der deutschen Terrorszene. Anfang der 70er Jahre schloss sie sich der „Bewegung 2. Juni“ an, die sich nach dem Tod des Studenten Benno Ohnesorg gegründet hatte.

Die Gruppe raubte Banken aus und verübte einen Brandanschlag auf einen Jachthafen in Berlin, bei dem ein Mensch starb. Sechs Jahre Jugendstrafe bekam sie dafür. Als 25 Jährige schloss sich Becker dann der RAF an.

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