Koma-Patientin darf sterben

Sterbehilfe: Die 38-jährige Eluana Englaro liegt seit einem Unfall vor 17 Jahren im Krankenhaus.

Rom/Lecco. 17 Rosen brachte Vater Beppino vor kurzem ans Klinikbett seiner im Wachkoma liegenden Tochter in Lecco bei Mailand - je eine für jedes Jahr des Lebens, das Eluana Englaro nicht mitbekommen hat. Jahrelang hatte ihr Vater vor Gericht darum gekämpft, die künstliche Ernährung der 38-Jährigen einstellen zu dürfen - obwohl Sterbehilfe in Italien verboten ist. In diesem Fall hatte das oberste Berufungsgericht im vergangenen November jedoch genehmigt, die Maschinen abzustellen.

Aber erst gestern konnte die Wachkoma-Patientin, die vor 17Jahren einen Autounfall hatte, in ein Altersheim in Udine transportiert werden, wo sie im Beisein ihres Vaters Sterbehilfe erhalten soll. Es könne mindestens 15 Tage dauern, bis sie stirbt, schätzen Experten.

Zuvor war die Aufnahme in ein Krankenhaus in der Lombardei, das sich bereit erklärt hatte, Englaro in den Tod zu führen, am italienischen Gesundheitsministerium gescheitert. Minister Maurizio Sacconi hatte durch die Androhung finanzieller Konsequenzen versucht, die Ausführung der gerichtlich genehmigten Sterbehilfe zu verhindern. Auch gestern deutete er an, gegen das Vorhaben vorgehen zu wollen.

Vor der Abfahrt des Krankenwagens kam es zu Protesten von Sterbehilfegegnern. Spruchbänder wie "Wach auf, Eluana, man will dich umbringen" empfingen den Krankentransport in Udine. "Haltet diese Mörderhand auf", protestierte auch der vatikanische Gesundheitsminister, Kardinal Javier Lozano Barragan, gestern. Die künstliche Ernährung zu unterbrechen, komme "einem verabscheuungswürdigen Mord gleich". Auch Papst Benedikt XVI. hatte sich immer wieder gegen Sterbehilfe ausgesprochen.

"Das Problem liegt in der zuverlässigen Ermittlung des Patienten-Willens", erklärte Eugen Brysch, Geschäftsführer der Deutschen Hospizstiftung. "Wir brauchen in ganz Europa ein Gesetz, das die Schritte zur Feststellung des Patienten-Willens festlegt." Andernfalls bestehe die Gefahr, dass nach persönlichen Wertvorstellungen entschieden werde. In Deutschland ist passive Sterbehilfe erlaubt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort