Justiz schlägt zurück: „Prozesse-Dieter“ erneut verurteilt

Düsseldorf (dpa) - „Prozesse-Dieter“ (77) ist erneut wegen Beleidigung von Amtsträgern zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht verwarf am Montag die Berufung des Mannes mit dem zweifelhaften Ruf, „Deutschlands Prozesshansel Nr. 1“ zu sein.

Der selbst ernannte „König der Kläger“ war nicht vor Gericht erschienen und hatte dies in einem Brief samt beigefügtem ärztlichen Befund in gewohnter Manier begründet: Es bestehe „akute Gefahr für Leib und Leben - wie auch für einen Vollidioten ersichtlich“.

Der Befund bescheinigte ihm jedoch nur eine Fuß-Fehlstellung sowie Arthrose. Eine Rückfrage des Gerichts beim behandelnden Arzt ergab, dass von einer Verhandlungsunfähigkeit keine Rede sein könne. Daraufhin fällte das Gericht nach wenigen Minuten das Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Der Ex-Sportlehrer aus Ratingen hat es mit über 230 Prozessen, bevorzugt gegen das für ihn zuständige Sozialamt, zu einiger Bekanntheit gebracht. Als Sozialhilfeempfänger fallen für ihn dabei kaum Kosten an.

Bei seinem Kreuzzug gegen Behörden wird er aber oft ausfällig und überzieht Staatsdiener mit den schlimmsten Verbalinjurien. Deswegen ist er bereits mehrfach verurteilt worden, hat sogar von 2007 bis 2008 ein Jahr hinter Gittern verbracht - wurde aber schnell und massiv rückfällig.

Per Postkarten hatte der Senior weiter fleißig einen Bürgermeister, einen Landrat, Beamte, Richter und Rechtspfleger mit Fäkalausdrücken überzogen. Das jetzt bestätigte Urteil des Amtsgerichts Ratingen erging für 44 weitere Beleidigungen. Eine Pflichtverteidigerin hatte zwischenzeitlich ihr Mandat zurückgegeben.

„Zementkopf, Vollidiotin, Sesselfurzer, Rechtsbeuger, Doppel-Null“ - das sind die harmloseren Beschimpfungen, mit denen der ehemalige Lehrer, der laut eigener Aussage seit seinem 39. Lebensjahr von der „Stütze“ lebt, seine Schriftwechsel mit Behörden spickt.

Umstritten ist aber, ob der 77-Jährige, dem ein IQ von 130 und somit eine außerordentliche Intelligenz bescheinigt wird, überhaupt schuldfähig ist. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten als wahrscheinlich schuldunfähig eingestuft und ihm eine „paranoide Persönlichkeitsstörung“ attestiert. Er leide unter einem „isolierten Wahn-System“. Der Senior selbst nennt das „Beamten-Allergie“.

Einem weiteren Gutachter, der die Diagnose überprüfen sollte, verweigerte der Ratinger jeden Kontakt. Sollte „Prozesse-Dieter“ damit durchkommen, könnte dies ein Freifahrtschein für seine Tiraden sein, wird in Justizkreisen befürchtet. Denn in eine Anstalt kann er nur eingewiesen werden, wenn eine ernste Gefahr von ihm ausgeht. Darunter fallen Beleidigungen gemeinhin nicht.

Für den Fall eines Sieges hatte der „König der Kläger“ bereits weitere Prozesse angekündigt, um sich Entschädigung für erlittenes Unrecht zu erstreiten. Doch mit dem Urteil vom Montag sind seine Chancen geschrumpft.

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