Jürgen Bartsch: Psychogramm des Bösen

Vor einem halben Jahrhundert forderte der unfassbare Fall des sadistischen Kinder-Mörders Strafjustiz und Psychiatrie.

Jürgen Bartsch: Psychogramm des Bösen
Foto: dpa

Velbert. Er lockte Kinder in eine Höhle, um sie auf unbeschreibbare Weise zu Tode zu quälen. Vor 50 Jahren wurde in Velbert der sadistische Serienmörder Jürgen Bartsch verhaftet, damals selbst erst 19 Jahre alt (21. Juni 1966). Sein Fall sorgte in der Bevölkerung für Entsetzen. Zehn Jahre später kommt Bartsch selbst auf aufsehenerregende Weise ums Leben. In diesem Jahr wäre er 70 Jahre alt geworden.

Der Metzgergeselle Bartsch gesteht nach seiner Festnahme schnell, vier Jungen ermordet und ihre Leichen zerstückelt zu haben. Ein Fünfter konnte sich mit Hilfe einer Kerzenflamme von seinen Fesseln befreien, aus der Höhle entkommen und so die grauenhafte Serie beenden.

Für angehende Psychiater ist der Fall heute Unterrichtsstoff: „Bartsch ist eine der großen Ausnahmen. Seine Störung war eine der ausgesprochen seltenen, sehr schweren Formen einer sexuell-sadistischen Perversion, die pädophil orientiert war“, sagt der renommierte Psychiater Professor Norbert Leygraf (Uni Duisburg-Essen). „Er war sexuell angezogen von kleinen Jungen, wobei zu seiner Perversion gehört hat, dass er diese Jungen auf entsetzliche Weise quälen musste.“

Schnell fällt der Blick auf die ungewöhnliche Kindheit des Serienmörders: Seine leibliche Mutter lässt den Neugeborenen auf der Säuglingsstation zurück, kurz darauf stirbt sie. Elf Monate päppeln ihn Krankenschwestern im Schichtdienst auf. „Die Grundeinstellung zum Leben wird im ersten Lebensjahr geprägt: durch das Gefühl, willkommen zu sein auf dieser Welt, dass man da eben nicht alleine liegt und niemand kümmert sich, wenn man schreit“, sagt Leygraf.

Dann adoptiert ein kinderloses Metzgerpaar das Baby: „Die Stiefmutter passte in fataler Weise zu seiner Störung und hat sie verstärkt: extrem rigide im Umgang, unberechenbar, launisch. Mit 18 wurde Jürgen Bartsch noch von der Stiefmutter gebadet, was einer inzestuösen Handlung nahekommt.“

In einem Internat soll Bartsch Missbrauchsopfer eines Paters geworden sein. Der wird allerdings später freigesprochen. Die permanenten Ohnmachtserlebnisse kehrt Bartsch schließlich in seinen sadistischen Handlungen um: „Da hat er das Heft in der Hand, die Kontrolle“, erklärt Leygraf. Seinen ersten Mord begeht Bartsch mit 15 Jahren: „Es gibt nur sehr wenige, die so jung schon solche Taten begehen. Das ist ein Hinweis darauf, wie stark seine Störung war.“

Aber nach seiner Festnahme stoßen die Ermittler auf einen freundlichen jungen Mann, der bereitwillig Auskunft gibt und mit seiner Monstrosität nicht hinter dem Berg hält: „Bartsch hat unter seinen Taten und seinen eigenen Fantasien selbst gelitten und wollte sie loswerden. Einen Mangel an Empathie, wie bei vielen Tätern dieses Kalibers, gab es bei ihm nicht“, berichtet Leygraf. „Normalerweise braucht man sehr viel mehr Zeit, um Leute dazu zu bringen, über den tatsächlichen sadistischen Hintergrund ihrer Taten zu reden.“

Für den Psychiater gibt es keinen Zweifel, wo sich Bartsch heute — 50 Jahre später — befände, würde er heute noch leben: „In der Forensik in Eickelborn. Bislang gibt es noch keine Methode, um einen derartig schweren Sadismus so zu behandeln, dass man jemanden guten Gewissens entlassen könnte.“

In zwei Strafprozessen gegen Bartsch sorgt Star-Anwalt Rolf Bossi für Furore. Er lenkt die Blicke auf die schreckliche Kindheit des Mannes, der sich in Briefen selbst als „Bestie“ bezeichnet hatte.

„Der Fall hat die Strafjustiz verändert“, sagt der Kriminalbiologe Mark Benecke. Benecke hat die Gerichtsakten im Staatsarchiv studiert und besitzt einen Teil der Korrespondenz des Serienmörders. Ein Journalist schreibt später, der Fall Bartsch habe dafür gesorgt, dass in ähnlichen künftigen Fällen nicht mehr nach dem Henker, sondern nach dem Arzt gerufen wird.

Dem ersten Urteil des Landgerichts Wuppertal sieht man das noch nicht an: Lebenslanges Zuchthaus für Bartsch, der bei den meisten Morden an den acht- bis 13-jährigen Jungen noch minderjährig war. Doch der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf und bei der Neuauflage in Düsseldorf erhält Bartsch 1971 zehn Jahre Jugendhaft und die anschließende Einweisung in eine Heilanstalt.

Sein Anwalt Bossi betont damals, die Sachverständigen-Gutachten würden „für die gesamte Strafrechtspflege richtungsweisende“ sein. Sie seien ein „Markstein in der forensischen Gerichtspsychiatrie“.

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