Immendorff-Sohn will Millionen

Unehelicher Nachkomme (12) fordert von der Maler-Witwe einen Teil des Erbes.

Düsseldorf. Zu Lebzeiten zählte Jörg Immendorff zu einem der wichtigsten Maler der deutschen Gegenwart. Im Mai 2007 starb der Künstler an einer Nervenkrankheit. Seine Bilder waren hoch dotiert. Ein besonderes Interesse am Marktwert der Werke hat Immendorffs unehelicher Sohn. Er, beziehungsweise seine Mutter, streitet jetzt mit der Witwe Oda Jaune um das Erbe des Malers — es geht um Millionen.

Der zwölfjährige Junge stammt aus Immendorffs Beziehung zu Marie-Josephine Lynen. Im Testament seines Vaters war er, wie der „Spiegel“ einst berichtete, mit keiner Silbe erwähnt worden. Der Künstler hatte demnach nie in Erwägung gezogen, ihm etwas zu hinterlassen.

Am Dienstag ging der Streit um das Millionenerbe vor dem Düsseldorfer Landgericht in eine neue Runde. Der Junge und seine Mutter blieben der Verhandlung fern. Oda Jaune hörte sich auf der Anklagebank geduldig alle Forderungen der Gegenseite an. Hin und wieder entglitten ihr jedoch die Gesichtszüge: 1,1 Millionen Euro hat der Junge bereits erhalten — angestrebt werden aber insgesamt viereinhalb Millionen und einige Kunstwerke.

Immendorff ist seit knapp vier Jahren tot und so lange dauert der Streit bereits an. Oda Jaune hat großes Interesse daran, das alles endlich der Vergangenheit angehören zu lassen. „Ich habe doch immer alle Fragen beantwortet“, sagte sie und kämpfte dabei mit den Tränen.

Doch ein Ende ist bislang nicht abzusehen. In der sogenannten Stufenklage werden einzelne Schritte abgearbeitet. Ob die am Dienstag verhandelte Auskunftsstufe abgeschlossen werden kann, ist noch unklar. Denn die Klägeranwälte wollen sich die 2005 erhobene Bestandsaufnahme noch anschauen. Größter Streitpunkt am Dienstag waren aber sogenannte Versicherungslisten.

Darin soll festgehalten worden sein, was einzelne Werke des Künstlers wert seien. Doch soll es diese Listen nicht geben. „Ich kenne die nicht“, so Oda Jaune. Außerdem, so die Klägeranwälte, stünden noch Forderungen von Immendorff an einige Kunstgalerien aus. Diese Einnahmen sollten noch in die Berechnungen des Erbanteils einfließen.

Auch bei der Bemessung einzelner Werke seien falsche Preise angegeben. Maßgeblicher Fachmann bei der Einschätzung der Werke ist Michael Werner, Immendorffs langjähriger Galerist. Er stufte Werke, beispielsweise einige Grafiken auf 50 Euro. „Als meine Sekretärin eine Grafik erwerben wollte, sollte diese aber plötzlich 1400 Euro kosten“, so ein Klägeranwalt. „Das kommt einem doch sehr seltsam vor.“ Deswegen fordert er jetzt von der Witwe, eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben im Nachlass.

Am 5. Mai soll der Prozess fortgesetzt werden.

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