Ermittlungen gegen Beamtin IC-Attacke: Täter soll zuerst Polizistin angegriffen haben

Flensburg (dpa) - Nach der Messerattacke in einem Zug in Flensburg klärt sich das Bild: Der Angreifer soll zuerst die uniformierte Polizistin attackiert haben und erst dann einen Mitreisenden, teilte die Polizei mit.

Ermittlungen gegen Beamtin: IC-Attacke: Täter soll zuerst Polizistin angegriffen haben
Foto: dpa

Die Beamtin erschoss daraufhin den 24 Jahre alten Eritreer mit ihrer Dienstwaffe.

Der Flüchtling habe die 22 Jahre alte Polizistin mit einem Küchenmesser angegriffen, als sie beim Halt in Flensburg zur Ausgangstür gehen wollte. Zunächst war die Polizei davon ausgegangen, dass die Beamtin einen Streit zwischen dem Tatverdächtigen und einem Mitreisenden aus Köln hatte schlichten wollen. Der 35 Jahre alte Mitreisende habe aber wohl die Hilferufe der Beamtin gehört und ihr helfen wollen. Er wurde von dem Angreifer ebenfalls schwer verletzt.

Der Auslöser der Attacke auf die Polizeibeamtin sei weiter unbekannt. „Für den konkreten Moment, in dem die Beamtin angegriffen wurde, gibt es keine Zeugen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt.

Die Polizistin habe von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Gegen sie werde, wie in einem solchen Fall üblich, wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt, erklärte die Oberstaatsanwältin. Es werde geprüft, ob sich der Verdacht erhärtet, oder ob die 22-Jährige aus Notwehr gehandelt habe.

Auch nach diesen Erkenntnissen geht die Polizei nicht von einer terroristisch motivierten Tat aus. „Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Getöteten haben keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund ergeben“, hieß es. Laut Staatsanwaltschaft war der Afrikaner nicht polizeibekannt. Es soll aber schon einmal eine Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner gegeben haben.

Die Obduktion vom Donnerstag konnte zweifelsfrei klären, dass es sich um einen eritreischen Staatsbürger handelt. Der Mann war im September 2015 nach Deutschland eingereist und hatte hier eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Er wohnte in Nordrhein-Westfalen.

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