Ermittlungen Hilfspfleger unter Mordverdacht: Polizei Essen räumt Fehler ein

Essen. Bei den Ermittlungen gegen einen mittlerweile wegen Mordverdachts inhaftierten polnischen Hilfspfleger hat die Polizei Essen Fehler eingeräumt und personelle Konsequenzen gezogen.

 Frank Richter (l), Essener Polizeipräsident, und Martina Thon, leitende Kriminaldirektorin, beantworten auf der Pressekonferenz Fragen zu einem Fall in Verbindung mit dem polnischen Hilfspfleger in Mülheim.

Frank Richter (l), Essener Polizeipräsident, und Martina Thon, leitende Kriminaldirektorin, beantworten auf der Pressekonferenz Fragen zu einem Fall in Verbindung mit dem polnischen Hilfspfleger in Mülheim.

Foto: Roland Weihrauch

Fünf Beamte wurden vorläufig versetzt oder vom Dienst freigestellt, wie Polizeipräsident Frank Richter am Montag in Essen sagte. Der 36 Jahre alte Pole soll einen 87-Jährigen in Ottobrunn bei München mit Insulin getötet haben. Seit Bekanntwerden der Tat wird er mit weiteren ungeklärten Fällen in ganz Deutschland in Verbindung gebracht.

Die Essener Behörde war von Juni 2017 an zuständig für die Ermittlungen nach einer lebensgefährlichen Unterzuckerung eines 91-jährigen Demenzkranken aus Mülheim, bei dem der Tatverdächtige erst einen Tag gearbeitet hatte. Der Rentner, der nicht unter Diabetes litt, kam dabei ins Krankenhaus. Gut sechs Wochen später starb er eines natürlichen Todes. Die Tochter des Kranken hatte zwölf Tage nach dessen Einlieferung ins Krankenhaus Anzeige gegen den Hilfspfleger erstattet und den Verdacht geäußert, dass er ihrem Vater Insulin verabreicht hatte.

Die Leitende Kriminaldirektorin Martina Thon warf den ermittelnden Beamten am Montag in einer Pressekonferenz Versäumnisse vor. So hätten sie etwa nach der Anzeige der Tochter die Firma, die den Hilfspfleger vermittelt hatte, nur telefonisch und per E-Mail befragt, nicht aber persönlich. Später habe die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg die Ermittler beauftragt, Erkundigungen über den Tatverdächtigen in anderen Bundesländern und in Polen einzuholen. Dies hätten sie aber unterlassen. „Es wurden keine Erkenntnisanfragen über vergleichbare Vorgänge gestellt“, sagte Thon.

Eine Staatsanwaltschaft solle nun möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten der Beamten überprüfen. Die eigentlichen Ermittlungen im Fall des 91-Jährigen würden aus Neutralitätsgründen nun von der Polizei Düsseldorf geführt. Ermittelt werde wegen versuchter Tötung. Der Tatverdächtige war nach der Einlieferung des Mannes verschwunden. Sein Arbeitgeber habe damals angeben, dass er nach Polen zurückgekehrt sei, sagte Thon weiter.

In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft München I bekannt gegeben, dass bundesweit in zehn weiteren Todesfällen ein Zusammenhang geprüft werde. Zwei Leichen wurden bereits exhumiert. Den Behörden sind bislang 49 Orte bekannt, an denen der Hilfspfleger gearbeitet haben soll. Laut Polizei Essen war er seit 2011 in Deutschland tätig.

Das Verfahren im Mülheimer Fall hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg im Dezember eingestellt, weil der Aufenthaltsort des Pflegers unbekannt war. Ein Haftbefehl wurde nicht erlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gebeten zu überprüfen, ob diese Entscheidung in Ordnung war. Eine „fehlerhafte Sachbehandlung“ könne nicht ausgeschlossen werden, hatte die Behörde mitgeteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte am Montag, eine andere Staatsanwaltschaft um Überprüfung zu bitten. Welche, wurde nicht bekannt.

„Es wird Mördern in der Pflege zu leicht gemacht“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei trügen Verantwortung dafür, dass dem Hilfspfleger viel zu spät das Handwerk gelegt worden sei. Brysch forderte die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralen Ermittlungsgruppen für alle Delikte in Pflege und Medizin. dpa

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