Herner verliert Feinstaub-Klage

Richter weisen Revision ab. Stadt muss kein Tempo-Limit einführen.

Münster/Herne. Ein Mann aus Herne ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, seine Stadt zur Einhaltung von Feinstaub-Grenzwerten zu zwingen. Um die Belastung rund um sein Grundstück zu senken, hatte der Anwohner erreichen wollen, dass die Ruhrgebietsstadt den Verkehr dort ändert.

Maßnahmen wie ein Tempolimit oder eine Umleitung des Lkw-Verkehrs über andere Straßen brächten aber keinen großen Erfolg, entschieden die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster und wiesen die Revision des Mannes gegen ein früheres Urteil zurück.

Zuvor hatten Experten und Richter stundenlang versucht zu ergründen, wie die Feinstaubbelastung rund um das Grundstück in Herne gesenkt werden könne. Die Stadt ist bislang der Ort mit den landesweit meisten Überschreitungen in diesem Jahr.

An 58 Tagen waren hier die Feinstaubwerte schon zu hoch — überschritten werden darf der Grenzwert höchstens an 35 Tagen.

Dass die Belastung ausgerechnet an seinem Haus zu oft zu hoch sei, konnte der Kläger zudem auch nicht beweisen.

Ob der Kläger nach der neuen Niederlage weitere rechtliche Schritte gegen die Feinstaubbelastung an seinem Wohnort unternehmen will, konnte seine Anwältin am Dienstag zunächst nicht sagen. Der Mann war selbst nicht zur Verhandlung erschienen. Weil die Münsteraner Richter keine Revision zuließen, bleibt ihm jetzt nur eine Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht. lnw

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