Hartz-IV-Empfänger geht betteln - Streit um gekürzte Bezüge beigelegt

Dortmund. Der Streit um die Anrechnung von erbetteltem Geld auf die Hartz-IV-Bezüge eines Arbeitslosen in Dortmund ist beigelegt. Der Mann darf jetzt offiziell 204,50 Euro im Monat einnehmen, ohne dass seine Bezüge gekürzt werden.

Nach einer neuen Regelung darf der Dortmunder jetzt ohne Kürzung bis zur Hälfte seines Regelsatzes erbetteln. Foto: Symbolbild

Nach einer neuen Regelung darf der Dortmunder jetzt ohne Kürzung bis zur Hälfte seines Regelsatzes erbetteln. Foto: Symbolbild

Foto: Daniel Reinhardt

Das hat das Jobcenter entschieden, wie die Anwältin des Mannes am Dienstag bestätigte. Zuvor hatten die „Ruhr Nachrichten“ über den Kompromiss berichtet.

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters hatte den Mann beim Betteln erkannt. Das Jobcenter schätzte seine Einnahmen und kürzte die monatlichen Leistungen um 270 Euro. Nach einem Einspruch der Anwältin blieben davon zunächst 90 Euro.

Nach der neuen Regelung darf der Mann jetzt ohne Kürzung bis zur Hälfte seines Regelsatzes erbetteln - also 204,50 Euro -, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen. Bekommt er mehr Geld zusammen, muss er dies angeben. Dann werde im Einzelfall entschieden, was mit Geld über dieser Grenze geschehe, sagte eine Sprecherin des Jobcenters. Damit sei eine einheitliche Verfahrensweise für solche äußerst seltenen Einzelfälle formuliert worden, um Klarheit und Sicherheit für alle Mitarbeiter und Kunden zu schaffen.

„Aus unserer Sicht ist das eine gute Regelung“, sagte Anwältin Juliane Meuter.

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