Bericht zu Wolfgang Priklopil Gutachten nährt Zweifel an Suizid von Kampusch-Entführer

Hamburg. Im Fall Natascha Kampusch gibt es einem Medienbericht zufolge ein neues Gutachten, in dem Zweifel am Suizid ihres Entführers Wolfgang Priklopil geäußert werden. Das Gutachten von zwei österreichischen Rechtsmedizinern sei in Wien eingereicht worden, berichtete „Spiegel Online“ am Dienstag.

Bericht zu Wolfgang Priklopil: Gutachten nährt Zweifel an Suizid von Kampusch-Entführer
Foto: dpa

Darin heiße es, dass „der Todesfall Wolfgang Priklopil als höchst bedenklich zu bewerten und Fremdverschulden auf Basis der vorliegenden Befunde durchaus als möglich zu erachten“ sei.

Kampusch war 1998 als Zehnjährige auf dem Schulweg entführt und von Priklopil in einem nicht einmal sechs Quadratmeter großen Kellerverlies bei Wien eingesperrt worden. Im August 2006 gelang ihr nach achteinhalb Jahren Gefangenschaft, in der sie geschlagen und missbraucht wurde, die Flucht. Ihr Peiniger wurde am selben Tag tot aufgefunden, er war von einem Zug erfasst worden. Nach Ansicht der zuständigen Ermittler nahm sich Priklopil das Leben.

Allerdings wird diese Theorie von einigen bezweifelt, laut „Spiegel Online“ ging eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts des Mordes an Priklopil bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein. In diesem Zusammenhang sei nun auch das Gutachten der Rechtsmediziner Johann Missliwetz und Martin Grassberger eingereicht worden. Dieses belegt laut „SpOn“, dass der damals zuständige Rechtsmediziner versäumte, zwischen Selbst- und Fremdtötung zu differenzieren.

Der Gerichtsmediziner im Fall Priklopil sei nicht nach den „üblichen rechtsmedizinischen Standards und üblichen Vorgangsweisen, nicht einmal (nach) denen eines durchschnittlich sorgfältigen Facharztes der Rechtsmedizin“ vorgegangen, schreiben Missliwetz und Martin Grassberger laut „SpOn“ in ihrem Gutachten. Wichtige Untersuchungen seien unterblieben.

Nach Ansicht von Missliwetz und Grassberger wurden den Angaben zufolge insgesamt sieben Punkte missachtet, die für eine begründete, umfassende und sorgfältige Expertise notwendig gewesen wären. Auch sei kein technisches Gutachten verfasst worden, um eine Korrelation der Verletzungen mit der Fahrzeugfront abzugleichen. jes/bfi/AFP

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