Gericht verordnet Kondompflicht in Bordell

Augsburg. Kondompflicht im Bordell: Die Geschäftsführerin eines Augsburger Freudenhauses muss dafür sorgen, dass ihre Prostituierten nur mit Verhüterli mit Kunden verkehren. Das entschied das Augsburger Verwaltungsgericht am Montag.

Die Frau hatte gegen einen Bescheid der Stadt Augsburg geklagt, der dem Bordell unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro auferlegt hatte, jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden. Die Klägerin hatte argumentiert, eine Überwachung der Kunden sei nicht lückenlos zu gewährleisten.

Die Stadt hatte in dem Etablissement vor allem ungeschützten Oralverkehr beanstandet. Dieser müsse nach dem bayerischen Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und deren Weiterverbreitung untersagt werden. Hinzu komme die Bayerische Hygieneverordnung, wonach Prostituierte und deren Kunden verpflichtet seien, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.

Die Geschäftsführerin des Bordells hatte über ihren Anwalt erklärt, die in dem Haus beschäftigten Frauen führten eine "selbstständige Tätigkeit" aus, auf die sie keinen Einfluss habe. Sie sei faktisch nicht in der Lage, ungeschützten Oralverkehr in jedem Fall zu unterbinden.

Die Auflage der Stadt sei unzumutbar und durch eine "Generalhaftungspflicht" nicht umzusetzen. Diesen Argumenten folgte das Gericht nicht und erklärte in der Urteilsbegründung, die städtischen Auflagen seien rechtmäßig und erfüllbar.

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