Gericht: Rentner gekündigt — weil er raucht

Umstrittene Entscheidung eines Amtsrichters sorgt für Wirbel.

Düsseldorf. Darf man einen Rentner einfach auf die Straße setzen, nur weil er raucht? Der Düsseldorfer Amtsrichter Tobias Rundel Rentner sorgte mit seiner Entscheidung für viel Wirbel. Wie diese Zeitung Freitag berichtete, fühlte sich Nachbarn durch den Qualm belästigt. Der Vermieter hatte die fristlose Kündigung geschickt — nach 40 Jahren. Rundel hat angekündigt, dass er dem Hausbesitzer Recht geben wird. Der Amtsrichter will dem Rentner nicht einmal Prozesskostenhilfe zubilligen.

Dies lehnte Rundel mit der Begründung ab, dass Friedhelm A. sein Rauchverhalten trotz Abmahnungen nicht geändert habe. Damit könne er sich auch im Hinblick auf die lange Mietzeit nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen, weil dies zu Lasten der Gesundheitsinteressen der anderen Hausbewohner. Das Gewohnheitsrecht könne „angesichts der in den letzten Jahren veränderten gesellschaftlichen Beurteilung und Erkenntnisse der Gefahren des Passivrauchens jedenfalls heute keine Anerkennung mehr finden.“

Damit stellt der Amtsrichter die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf. Wie Eckehard G. Breuch, Geschäftsführer des Düsseldorfer Mietervereins erklärte, darf jeder in seinen eigenen vier Wänden rauchen: „Das ist ein Teil der persönlichen Freiheit. Da gibt es ein klares Urteil vom Landgericht Köln.“

Entsprechend groß war das Interesse, nachdem Freitag über die Entscheidung das Amtsrichters berichtet wurde. Mehrere Fernseh-Teams drängelten sich Freitag in der Erdgeschoss-Wohnung des Rentners, der betonte, dass er auf seinen Glimmstängel. auch weiter nicht verzichtet.

Mihael Pohar, Sprecher des Düsseldorfer Amtsgerichtes, erklärte, dass sein Kollege gar nicht anders entscheiden konnte: „Der Beklagte hat zugestanden, dass eine nicht hinnehmbare und unzumutbare Belästigung vorliegt. Das wird nicht bestritten.“ Was der Jurist damit meint ist, dass Friedhelm A. möglicherweise juristisch nicht gut beraten war. Er hätte in seiner Stellungnahme erklären müssen, dass es keine unzumutbare Belästigung der Nachbarn gibt.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes, dem Rentner keine Prozesskostenhilfe zu gewähren, wurde inzwischen Beschwerde eingelegt. Darüber entscheidet in der nächsten Woche das Landgericht. Der Termin des Zivilprozesses ist für den 24. Juli angesetzt.

Da wird es auch darum gehen, ob der Hausbesitzer eventuell ganz andere Motive hat, um den langjährigen Mieter vor die Türe zu setzen. Denn fast alle anderen Wohnungen in dem Haus sind mittlerweile in Büros umgewandelt worden. Die Erdgeschoss-Wohnung, die Friedhelm A. bewohnt, könnte möglicherweise wesentlich lukrativer an eine Firma vermietet werden. Die dann wahrscheinlich nur Nichtraucher einstellen darf. . .

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