Gericht glaubt Notwehr nicht: Lebenslang wegen Mordes für 48-Jährigen

Noch ganz am Schluss beteuert der Angeklagte, es sei Notwehr gewesen. Doch die Richter schenken ihm keinen Glauben: Es war Mord.

Gericht glaubt Notwehr nicht: Lebenslang wegen Mordes für 48-Jährigen
Foto: Daniel Reinhardt

Köln (dpa) - Trotz eines „letzten Wortes“ nach bereits erfolgtem Urteilsspruch muss ein 48 Jahre alter Mann wegen Mordes für lange Zeit hinter Gitter. Im Kölner Landgericht hatte der Vorsitzende Richter am Mittwoch schon die lebenslange Freiheitsstrafe verkündet, als der Angeklagte ihn unterbrach. „Ich hätte noch was zu sagen“, teilte der 48-jährige sichtlich nervös mit. Das Gericht ließ das zu, und der Angeklagte behauptete erneut, in Notwehr gehandelt zu haben. Nach einer 15-minütigen Beratung blieb das Gericht aber bei der bereits verkündeten Strafe.

Für das Gericht stand nach elf Verhandlungstagen fest, dass der Angeklagte am 10. Januar 2016 einen Mann ermordet hatte. Während eines Fahrerwechsels auf einer Autofahrt bei Bonn habe er ihn mit mehreren Messerstichen getötet. Der Angeklagte hatte während des Prozesses behauptet, er sei von dem anderen während des Stopps angegriffen worden. Daraufhin sei es zu einem Kampf auf Leben und Tod gekommen.

Nach der Tat hatte der Angeklagte zudem versucht, dem Toten mit einem Messer den Kopf abzutrennen. Als Grund nannte er Schwierigkeiten beim Verstecken der Leiche. Die Kammer wertete die versuchte Enthauptung aber als Zeichen des „unbedingten Vernichtungswillens“ des Angeklagten. Der war, wie auch Zeugen bestätigten, zwei Abende vor der Tat von seinem späteren Opfer mit einem Elektroschocker angegriffen und ausgeraubt worden. Auch vor diesem Hintergrund wies das Gericht die Notwehr-Version als nicht plausibel zurück.

Zudem sprach für das Gericht auch das weitere Verhalten des 48-Jährigen gegen Notwehr. Denn einen Tag nach der Tat schaffte der Angeklagte gemeinsam mit einem Bekannten die Leiche in einen Wald bei Lindlar in der Nähe von Köln. Dieser Bekannte wandte sich später an die Kölner Staatsanwaltschaft. Die ging der Sache allerdings zunächst gar nicht nach. Erst nachdem sich der Mann einem Reporter anvertraute und dieser im April 2016 die Leiche tatsächlich fand, kam das Verfahren in Gang.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort