Altena Gericht: Brandanschlag auf Flüchtlinge könnte Mordversuch sein

Zwei Männer sollen auf dem Dachboden eines Wohnhauses für Flüchtlinge in Altena Feuer gelegt haben. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen Brandstiftung angeklagt. Dem zuständigen Gericht reicht das nicht. Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes sei wahrscheinlicher.

Altena/Hagen (dpa) - Nach einem Brandanschlag auf ein von sieben syrischen Flüchtlingen bewohntes Haus in Altena droht zwei Männern ein Verfahren wegen versuchten Mordes. Die bislang zuständige Strafkammer des Landgerichts Hagen hält die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung nicht für ausreichend. Bei dem Schwelbrand war niemand verletzt worden.

Nach Einschätzung der Kammer ist eine Verurteilung wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes in sieben Fällen wahrscheinlicher. Deshalb hat sie die Akten des Falls an das für Mordprozesse zuständige Schwurgericht weitergereicht, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Schwurgericht muss jetzt entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet.

Die beiden 23 und 25 Jahre alten Männer aus der Nachbarschaft der Flüchtlingsunterkunft waren kurz nach dem Brand im vergangenen Oktober als mutmaßliche Täter ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft in Hagen hatte den 25-jährigen ehemaligen Feuerwehrmann und seinen Komplizen nicht als rechtsradikal eingestuft und sie als Brandstifter angeklagt.

Die Landgerichts-Strafkammer hatte ein zusätzliches Gutachten zu dem Brand eingeholt. Danach sei der Verlauf des auf dem Dachboden gelegten Feuers für die Männer weder planbar noch vorhersehbar gewesen sein. Deshalb sei ihnen eine Tötungsabsicht zu unterstellen, weil sie in Kauf genommen hätten, dass Hausbewohner hätten sterben können, sagte der Gerichtssprecher.

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