Gegenseitige Schuldzuweisung nach brutalem Mord an Frau

Ravensburg. Keiner will es gewesen sein. Im Prozess um den Mord an einer 26-Jährigen im oberschwäbischen Bad Buchau haben sich die angeklagten Jugendlichen auch am Montag gegenseitig die Schuld zugeschoben.

Der 15-Jährige widerrief vor dem Ravensburger Landgericht erneut sein Geständnis, das er wenige Stunden nach der Bluttat vom 15. April 2009 bei der Polizei abgelegt hatte. Er habe damals die Tat auf sich genommen, weil er sich von seinem zwei Jahre älteren Komplizen bedroht fühlte, erklärte sein Anwalt.

Sein mitangeklagter 17-jähriger Freund hat jedoch ebenfalls beteuert, er habe die Frau nicht umgebracht. "Es gibt keine Hinweise, dass der 17-Jährige am Tatgeschehen beteiligt war", betonte sein Anwalt Philipp Mohrschulz.

Auch die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der 15-Jährige die Nachbarin umgebracht hat. Ihr zufolge hatte die Nachbarin die Jungen bei einem Einbruch überrascht. Die 26- Jährige hatte die Jugendlichen trotz Gesichtsmaske erkannt. Ihr wurde daraufhin mit einem Brecheisen der Schädel eingeschlagen.

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