Reisemängel reklamieren Gefloppter Pauschalurlaub: Wann gibt es Geld zurück?

Kempten (dpa/tmn) — Beim Urlaub sollte alles stimmen - schließlich haben Reisende sich oft das ganze Jahr darauf gefreut. Wenn der Reiseveranstalter nicht hält, was er versprochen hat, ist das ärgerlich.

Reisemängel reklamieren: Gefloppter Pauschalurlaub: Wann gibt es Geld zurück?
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Urlauber können sich meist Geld zurückholen. Doch wann haben sie darauf einen Anspruch?

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Fall Nummer eins: Flugzeit geändert

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Zwei Wochen vor der Abreise kommt die Mitteilung: Der gebuchte Flug in den Urlaub wird von 9.00 Uhr morgens auf 24.00 Uhr nachts verschoben. Der Reisende verliert dadurch einen ganzen Urlaubstag.

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Kündigt die Airline Flugzeitänderungen mindestens zwei Wochen vorher an, müssen Verbraucher das in der Regel hinnehmen. Werden dadurch aber Anreisetag und die Folgenacht beeinträchtigt, können sie sich den Tagesgesamtpreis vom Reiseveranstalter zurückholen. Das regelt der Pauschalreisevertrag.

Anders ist es, wenn die Fluggesellschaft die Änderung erst kurz vor Abflug oder gar nicht vorher ankündigt. In diesem Fall greift zusätzlich die Fluggastrechteverordnung der EU. Verbraucher können sich dann ihr Geld von der Airline zurückholen, wenn diese verantwortlich ist für die Verspätung. Verspätet sich der Flug am Ankunftsort um mindestens drei Stunden, steht allen Passagieren eine Entschädigung zu.

Fall Nummer zwei: Änderung der Reiseroute

Der Reiseveranstalter hat mit einem großen Foto von einer Trauminsel in der Karibik für seine Kreuzfahrt geworben. Doch der Zwischenstopp im Paradies bleibt aus, längst ist das Schiff an der Insel vorbeigefahren. Auf Nachfrage sagt der Veranstalter: Aufgrund politischer Umstände konnten wir die Insel nicht anfahren.

In diesem Fall hat der Urlauber Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises. „Wenn man mit einem Ort besonders wirbt und der nicht angefahren wird, dann liegt ein schwerer Reisemangel vor. Da gibt es mal 25 Prozent, mal sogar 40 Prozent zurück“, sagt Reiserechtler Ernst Führich aus Kempten.

Fall Nummer drei: Ärger im Hotel

Das Bad ist schmutzig, das versprochene Buffet gibt es nicht, und Kakerlaken wohnen ebenfalls mit Zimmer: Wer Mängel im Hotel entdeckt, sollte diese sofort dem Reiseleiter melden. „Dieser wird sich bemühen, den Reisemangel noch vor Ort zu beheben“, sagt Ellen Madeker, Sprecherin vom Deutschen Reiseverband. Kann er das allerdings nicht, haben Urlauber nach dem Ende der Reise vier Wochen Zeit, den Mangel schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen und eine Preisminderung zu verlangen.

In jedem Fall ist der Reiseleiter dazu verpflichtet, den gemeldeten Reisemangel zu protokollieren. Ratsam ist es, Fotos im Beisein von Zeugen als Beweis zu machen. „Als Zeuge ist am besten eine Person geeignet, die nicht mit Ihnen gebucht hat“, rät Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Fazit: Was tun?

In jedem Fall gilt: Wer unzufrieden ist, muss das sofort während der Reise dem Reiseleiter melden und ihm die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren. Sonst hat der Verbraucher keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Wer dann den Mangel nach dem Urlaub beim Veranstalter geltend machen möchte, sollte alle Unterlagen möglichst per Einschreiben einreichen.

Reisende sollten eine Ausgleichszahlung verlangen und eine Zahlungsfrist setzen. Sind die Ansprüche begründet, machen die Reiseveranstalter oder Fluglinien oft ein Kulanzangebot. Das sei meist ein Reisegutschein, sagt Ernst Führich. Der Verbraucher kann das Angebot annehmen oder nicht, denn der Gesetzgeber sieht finanzielle Ausgleichszahlungen vor.

Literatur:

Prof. Ernst Führich: Guter Rat bei Urlaubsärger - mit der Kemptener Reisemängeltabelle, Beck C.H., München, 6,80 Euro, ISBN: 3406617670

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