Flut von Hartz-IV-Klagen ebbt etwas ab

In jedem dritten Fall geht es um die Grundsicherung für Arbeitslose. Doch es deutet sich eine Trendwende an.

Essen. Die Sozialgerichte in NRW sehen sich noch immer mit einer Flut von Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide konfrontiert. Auch im siebten Jahr nach Inkrafttreten der Gesetze im Jahr 2011 machten sie mit knapp einem Drittel der eingegangenen Verfahren den größten Bereich aus (28 040). Damit ist die Zahl allerdings erstmals seit 2005 etwas gesunken (minus 4 Prozent).

„Wir hoffen auf eine Trendwende“, sagte die Präsidentin des Landessozialgerichts, Ricarda Brandts, auch mit Blick auf die Gesamtzahl der eingegangenen Klagen (86 749). Diese war nach einem stetigen Anstieg seit 2002 im Jahr 2011 ebenfalls gesunken (minus 4,8 Prozent). Allein am Sozialgericht Düsseldorf wurden 14 769 Klagen eingereicht. Die Belastung der Sozialgerichte sei weiterhin sehr groß, betonte Brandts. Ein Verfahren dauert derzeit im Schnitt 12,4 Monate.

Bei Klagen im Bereich Hartz IV geht es oft um die Kosten der Wohnung, im Bereich Renten um die Erwerbsminderung. Insgesamt waren die klagenden Versicherten oder Hartz-IV-Bezieher in vier von zehn Fällen zumindest teilweise erfolgreich. Berufungen vor dem Landessozialgericht führten in knapp 30 Prozent der Fälle mindestens zu einem Teilerfolg.

Besonders groß, so Brandts, sei die Problematik bei den Aufstockern, also den Menschen, deren Lohn nicht für den eigenen oder den Lebensunterhalt der Familie reicht. Dort sei auch die Politik gefordert, nach Lösungen zu suchen.

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