Fall Mollath: Anklage wegen gefälschtem Gerichtsbeschluss

Wiesbaden (dpa) - Mit einem gefälschten Gerichtsbeschluss wollte im Juni 2013 ein Unbekannter die Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie erreichen. Wegen der Sache steht von heute an ein Rechtsanwalt vor dem Wiesbadener Landgericht.

Fall Mollath: Anklage wegen gefälschtem Gerichtsbeschluss
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Laut Anklage soll das Papier von einem Faxgerät in der Privatwohnung des Wiesbadener Juristen an eine Klinik in Bayreuth gegangen sein.

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Laut dem gefälschten Beschluss des Landgerichts Regensburg sollte die „Vollstreckung der Unterbringung unterbrochen“ werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden sagte. Der 55 Jahre alte Anwalt habe sein Faxgerät so manipuliert, dass als Absender die Nummer des Landgerichts Regensburg erschien. Der Plan war damals nicht aufgegangen, die Trickserei wurde erkannt. Der 55-Jährige muss sich wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Urkundenfälschung verantworten.

Der Nürnberger Gustl Mollath saß rund sieben Jahre lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie, es kam zu einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren. Im August 2014 spricht das Landgericht Regensburg den 59-Jährigen frei.

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